Frage an Ulrich Lange von Annkathrin G. bezüglich Verkehr
Hallo, ich wollte einmal fragen, warum es denn in Schul - und Linienbussen keine Anschnallpflicht gibt bzw. überhaupt keine Anschnallgurte.
Sehr geehrte Frau G.,
für Ihre Anfrage bei Abgeordnetenwatch danke ich Ihnen.
Zu unterscheiden ist zwischen der Ausrüstungspflicht mit Sicherheitsgurten für Schul- und Linienbusse und einer Anschnallpflicht. Sicherheitsbestimmungen für die Schülerbeförderung im Linienbusverkehr nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sind u. a. in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Nach § 34 a Abs. 1 StVZO dürfen in Kraftomnibussen (d. h. Kraftfahrzeugen zur Personenbeförderung mit mehr als acht Fahrgast-Sitzplätzen) nur so viele sitzende Kinder befördert werden, wie Sitzplätze im Fahrzeug angeschrieben und in der Zulassungsbescheinigung Teil I ausgewiesen sind. In Linienbussen über 3,5t mit Stehplätzen sind keine Sicherheitsgurte vorgeschrieben (§35a Abs. 6 StVZO).
Im Linienverkehr und im sog. freigestellten Schülerverkehr besteht in Kraftomnibussen mit mehr als acht Plätzen keine Anschnallpflicht (§ 21a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StVO). Der freigestellte Schülerverkehr erfolgt außerhalb des öffentlichen Linienverkehrs auf der Basis eines Vertrages zwischen dem Schulträger und dem mit der Schülerbeförderung beauftragten Beförderungsunternehmen.
Das damalige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen hat einen Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden, veröffentlicht. Der Anforderungskatalog soll Bestandteil der Verträge zwischen Verkehrsunternehmern und Schulträgern (Träger für die Schülerbeförderung) sein, die in den Ländern als verantwortliche Stellen die Beförderungsleistungen vergeben. In Ziff. 2.8.1.2. des Anforderungskatalogs heißt es u.a. „Ob und ggf. in welchem Umfang KOM einzusetzen sind oder eingesetzt werden, die nach § 35a Abs. 4 StVZO mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, ist u.a. von den speziellen Einsatzbedingungen vor Ort abhängig zu machen“.
Nach Auswertungen der Schulunfälle durch die Deutsche Gesellschaft der Unfallversicherer (DGUV) zuletzt 2016 ist das Risiko, dass Schüler mit dem Schulbus bzw. mit sonstigen öffentlichen Verkehrsmitteln verunglücken, wesentlich niedriger als z. B. bei einer Fahrt mit dem Privat-Pkw oder mit dem Fahrrad. Gemäß den Untersuchungen der DGUV ist der Bus nach der Bahn das sicherste Verkehrsmittel für Schüler.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
MdB Ulrich Lange