Ulrich Klages
FDP
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Frage von Martin M. •

Frage an Ulrich Klages von Martin M. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Kfz-Steuer für Reisemobile

Sehr geehrter Herr Müller,

mit großer Befremdung habe ich gelesen, dass geplant wird Reisemobile mit mehr als 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht deutlich höher zu Besteuern.

Reisemobilfahrer zahlen bereits erhebliche Mineralölsteuer, geben ihr Geld in den Städten und Gemeinden aus, was diesen wiederum wirtschaftlich zugute kommt.

Die geplante Besteuerung stellt daher eine nicht zu rechtfertigende Mehrbelastung dar. In meinem Fall würde die Steuererhöhung 500% betragen !!

Bedenken Sie, dass die ca. 400.000 in Deutschland zugelassene Reisemobile so rund eine Million Wähler repräsentieren.

Wie ist ihre Meinung zu diesem Thema, und wie werden sie sich ggf. einsetzen ??

Gruß
Martin Müller

Antwort von
FDP

Mir erscheint der Sprung etwas heftig; obwohl, bisher hat man eine andere Nische des Rechts genutzt - und die wurde zugemacht. Ich schlage vor, auf der Basis der folgenden Thesen der Caravanhersteller (Quelle: claus bei AOL in Camping-Channel) eine Lösung zu suchen:

1. Modernisierung der derzeitigen Systeme zur Besteuerung von Motorcaravans unter Herstellung eines einheitlichen durchgängigen Emissionsbezugs. Gleiches Steuermuster für alle Motorcaravans.

2. Schaffung von Anreizen für die Herstellung und Verwendung von Motorcaravans, die weniger umweltbelastend sind. Motorcaravans mit niedrigen Abgas- und/oder Lärmemissionen müssen bei der Kfz-Steuer niedriger besteuert werden als Motorcaravans mit höherem Schadstoffausstoß.

3. Vermeidung sachlich nicht gerechtfertigter Unterschiede zwischen den Fahrzeugen (z. B. anhand des Gesamtgewichts).

4. Erstellung einer sachgerechten Neuregelung, die Motorcaravans einer angemessenen Besteuerung unterwirft und insbesondere den spezifischen Besonderheiten dieser ‚Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung’ Rechnung trägt. Würdigung der Tatsache, dass Motorcaravans i. d. R. auf Nutzfahrzeugchassis aufgebaut sind.

5. Berücksichtigung eines angemessenen Vertrauensschutzes für die Halter von Motorcaravans mit keiner oder niedriger Euro-Einstufung. Das Durchschnittsalter von Motorcaravans beträgt knapp 12 Jahre. Lebensdauern von 20 bis 25 Jahren sind die Regel.