
(...) Dabei anerkenne ich auch, dass die Vertreter der SPD-Bundestagsfraktion in den Verhandlungen noch eine Reihe von Verbesserungen erzielt haben. Anders als bei dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, bei dem ich gegen das Mehrheitsvotum meiner Fraktion mit "Nein" gestimmt hatte, halte ich das Pro oder Contra zum BKA-Gesetz nicht für eine Gewissensfrage. Auch halte ich das Gesetz nicht für grundgesetzwidrig, wie die meisten Experten bei der Anhörung zum BKA-Gesetz bestätigt haben. (...)