Frage an Ulrich Kelber von Karsten E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Herr Kelber,
wenn Sie beim Internet-Zensur Gesetz darüber Zweifel haben (vermute ich mal) , ob diese Gesetz mit ihrem Gewissen übereinstimmt,
warum haben sie dann am 12.11.2008 für das BKA-Gesetz gestimmt ?
Die beiden Gesetze zielen in die gleiche Richtung ab:
Beschneidung der Informationsfreiheit und Unverletzlichkeit der Wohnung - was für mich als Wähler zwei wesentliche Grundrechte sind/ einmal waren.
(die Vorratsdatenspeicherung hat Ihre Zustimmung zum Glück nicht bekommen)
ich bin gespannt auf Ihre Antwort.
Sehr geehrter Herr Esser,
vielen Dank für Ihre Nachfrage, die Gründe für meine Zustimmung zum BKA-Gesetz können Sie bereits seit der Abstimmung auf meiner Webseite nachlesen, da ich bei wichtigen Abstimmungen erkläre, warum ich wie gestimmt habe. Ich zitiere mich also einfach selbst:
Bürgerrechte und der Schutz der Privatsphäre sind für mich sehr hohe Güter, deren Erhalt ich für überaus wichtig halte. Das heute zur Abstimmung stehende BKA-Gesetz greift sehr stark - für mein Empfinden zu stark - in diesen geschützten menschlichen Bereich ein. Da sich meine Fraktion aber mit großer Mehrheit für dieses Gesetz ausgesprochen hat, werde ich dem Gesetz zustimmen. Dabei anerkenne ich auch, dass die Vertreter der SPD-Bundestagsfraktion in den Verhandlungen noch eine Reihe von Verbesserungen erzielt haben. Anders als bei dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, bei dem ich gegen das Mehrheitsvotum meiner Fraktion mit "Nein" gestimmt hatte, halte ich das Pro oder Contra zum BKA-Gesetz nicht für eine Gewissensfrage. Auch halte ich das Gesetz nicht für grundgesetzwidrig, wie die meisten Experten bei der Anhörung zum BKA-Gesetz bestätigt haben. Deshalb halte ich mich an die Regeln meiner Fraktion und stimme mit "Bauchschmerzen" für den Gesetzentwurf.
Übrigens habe ich keine "Zweifel" bei der Frage, ob das kommende Gesetz mit meinem Gewissen kollidiert, sondern möchte die endgültigen Formulierungen des Gesetzes erst einmal kennen!
Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber