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Ulrich Hahnen
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Frage von Martin W. •

Frage an Ulrich Hahnen von Martin W. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Hahnen,

meine Frage richte ich an Sie als Vorsitzenden des Unterausschuss Personal.
Ich bin im höheren Dienst des Finanzverwaltung NRW im Bereich der Oberfinanzdirektion Münster.
Die Ministerpräsidentin Frau Kraft, ihre Stellvertreterin Frau Löhrmann und der Finanzminister Herr Norbert Walter-Borjans haben zur Doppelnullrunde 2013/2014 für den höheren Dienst der Landesverwaltung NRW erklärt, dass diese Maßnahme die Alternative insbesondere zu Personalabbau und Beförderungsstopp ist.

Zeitgleich werden die Oberfinanzfdirektionen Münster und Rheinland zur neuen Oberfinanzdirektion NRW fusioniert.

Es sollen dadurch hundert (100) Stellen eingespart werden. Mehrheitlich sollen Stellen des höheren Dienstes wegfallen, insbesondere in der Spitze der Beförderungspyramide (z.B. ein Oberfinanzpräsident, zwei Finanzpräsidenten, mehrere Referatsleiter, …).

Ich vermute, dass es neben dem Personalabbau auch deswegen weniger Beförderungsstellen geben wird, was sich nicht nur in der Spitze der Beförderungspyramide bemerkbar machen wird, sondern auf allen Eben bis zum Eingangsamt.

Meine Schlussfolgerung wäre, dass bei einer Doppelnullrunde als Alternative zu Personalabbau und Beförderungsstopp aber gleichzeitigem Personalabbau und Streichung von Beförderungsstellen die Ministerpräsidentin Frau Kraft, ihre Stellvertreterin Frau Löhrmann und der Finanzminister Herr Norbert Walter-Borjans gelogen hätten. Über ein solches Ergebnis bin ich verwundert und kann es nicht glauben.

Ich bitte Sie als Fachmann um Hilfe mir dieses Ergebnis zu erklären.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Weber

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Weber,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Landtag hat in seiner gestrigen Sitzung das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2013/2014 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen in erster Lesung beraten und zur weiteren Beratung an den Haushalts- und Finanzausschuss - federführend -, sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik, an den Innenausschuss, an den Rechtsausschuss und an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales überwiesen. Die Debatte (TOP 10) können Sie sich - wenn Interesse besteht - unter nachstehendem Link ansehen:

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.1/video/on_demand_stream.jsp?id=8270

Dass Sie für den Verzicht der Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen und Beamten ab Besoldungsgruppe A 13, also vorwiegend des höheren Dienstes wenig Verständnis haben, kann ich nachvollziehen. Ich versichere Ihnen aber, kein Mitglied der Landesregierung und der regierungstragenden Fraktionen hat sich diese Entscheidung leicht gemacht. In intensiven Gesprächen und langen Debatten haben wir - auch innerhalb der Fraktion - lange um eine gute und einvernehmliche Lösung gerungen. Keiner trifft eine solche Entscheidung gerne, da wir alle wissen, dass die Entlohnung im Allgemeinen und die Teilhabe an Lohnsteigerungen ganz konkret auch ein Ausdruck der Wertschätzung der Arbeit ist.

Lassen Sie mich Ihnen deshalb vorab eines versichern: Der Verzicht auf die Übertragung des Tarifabschlusses entspringt keinesfalls mangelnder Wertschätzung oder gar einer Missachtung Ihres Einsatzes und Ihrer Leistung in der Finanzverwaltung des Landes NRW. Im Gegenteil: Wir sind auf Ihre Arbeit angewiesen, um Steuern einnehmen zu können, Steuerquellen auszuschöpfen und im Kampf gegen die Steuerhinterziehung voranzukommen. Für diesen, von Ihnen tagtäglich geleisteten Einsatz bin ich Ihnen - stellvertretend für meine ganze Fraktion - dankbar. Gerade deshalb haben die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen die Tarifabschlüsse für die Jahre 2011 und 2012 zeit- und wirkungsgleich auf alle Beamtengruppen übertragen.

Um es offen zu sagen: Das Land NRW verfügt nicht über die Finanzmittel, um in den Jahren 2013 und 2014 in gleicher Weise vorzugehen und das Ergebnis der Tarifverhandlungen von 5,6 % vollumfänglich und auf alle Beamtinnen/Beamten und Pensionäre zu übertragen. Hierfür müssten Mittel in Höhe von rund 1,31 Mrd. Euro (für alle Bediensteten) aufgebracht werden. Eine Summe, die die für NRW verpflichtende Einhaltung der Schuldenbremse (Neuverschuldung Null in 2020) perspektivisch unmöglich macht.

Sicherlich gibt es theoretisch die Alternative der vollumfänglichen Übertragung des Tarifabschlusses bei gleichzeitigen Stellenkürzungen, also Personalabbau mit Arbeitsverdichtung. CDU und FDP haben diese vollständige Übertragung des Tarifabschlusses 2013/2014 gefordert und gleichzeitig den Personalabbau als strukturellen Beitrag zur Konsolidierung des Landeshaushaltes abermals vorgeschlagen. Dies würde in der Konsequenz einen Abbau von rund 14.000 Stellen bedeuten. Für die SPD kommt ein solcher Weg aus zwei Gründen unter keinen Umständen in Frage: Zum einen brauchen wir einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst, um die wichtigen Aufgaben des Staates zu erledigen, zum anderen halten wir die weitere Arbeitsverdichtung, die damit einher gehen würde, für unvertretbar.

Im Rahmen der - trotz aller Haushaltsvorbehalte - für den Tarifabschluss zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von rund 600 Mio. Euro haben wir uns für eine sozial gestaffelte Anpassung entschieden. In diesem Modell erhalten die Beamtinnen und Beamten im unteren und mittleren Dienst bis zur Besoldungsgruppe A 10 die volle Anpassung, die Besoldungsgruppen A 11 und A 12 jeweils 1 % in den Jahren 2013 und 2014. Eine „Nullrunde“ ist allerdings für die Beamtinnen und Beamten ab Besoldungsgruppe A 13 vorgesehen.

Den Ausschlag für die von uns nun beschrittene Alternative hat am Ende der feste politische Wille gegeben, die mit einem Verzicht auf eine Anpassung verbundene Belastung halbwegs gerecht zu verteilen. Die relativ „stärkeren Schultern“ der Angehörigen des öffentlichen Dienstes ab A 13 bitten wir damit, mehr zu tragen als die Laufbahnen des einfachen, mittleren und des gehobenen Dienstes. Als Landtagsabgeordneter beziehe ich mich hier durchaus ein.

Diese schwierige, aber im Ergebnis aus meiner Sicht gerade wegen der sozialen Staffelung vertretbare Entscheidung ist für die SPD-Fraktion auch eine klare Positionierung gegen Kürzungen bei Sonderzahlungen wie dem Weihnachtsgeld, gegen einen Beförderungstopp, gegen längere Arbeitszeiten und für eine Beschäftigungssicherung im öffentlichen Dienst des Landes NRW.

Ich erwarte nicht, dass Sie der Nullrunde für die Beamtinnen und Beamten ab Besoldungsgruppe A 13 zustimmen, nicht einmal, dass Sie die erfolgte Staffelung der Übertragung als angemessen bewerten. Allerdings hoffe ich, dass ich Ihnen deutlich machen konnte, welcher Abwägungsprozess unserer Entscheidung vorausgegangen ist und jede andere Alternative mit Blick auf das Ganze aus unserer Sicht noch schlechter und noch ungerechter gewesen wäre.

Die von Ihnen in diesem Zusammenhang angesprochene Zusammenführung der Oberfinanzdirektionen Münster und Rheinland ist im Rahmen der Entscheidungen des Effizienzteams gefällt worden. Richtig ist, dass vorhandene Doppelstrukturen abgebaut werden. Es geht aber nicht um Personalabbau in dem von Ihnen angedeuteten Sinn.

Mit freundlichem Gruß

Uli Hahnen MdL