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Frage von Karl-Heinz H. •

Frage an Ulrich Hahnen von Karl-Heinz H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Hahnen,

nach Ihrer Vita sind Sie Dipl. Finanzwirt, stv. Vorsitzender des FinAusschusses und somit m.E. der ideale Adressat für meine Fragen:
Das Finanzamt Viersen hält eine Bearbeitungszeit von fünf Wochen bis 6 Monate für eine "normale" Einkommensteuererklärung - d.h. ohne die Anlagen AUS,AV,EÜR,FW, G,KAP,NAUS,S,SO,Unterhalt,V,VL,Weinbau, für völlig normal.
Man darf doch wohl davon ausgehen, daß es sich bei "normalen" Einkommenstererklärungen, die auch noch mit Hilfe von ELSTER erstellt und übermittelt wurden, sich um Routineaufgaben handelt. Woran hapert es Ihrer Meinung an der Aufgabenerfüllung?
Ist die Materie auch für die Fachleute der Finanzämter zu kompliziert oder sind die Finanzämter, insbesondere das FA Viersen, personell unterbesetzt?
Das FA Viersen hat außerdem kundgetan, daß das Computersystem "Steuerfälle nach dem Zufallsprinzip" auswählt und meint, daß dieses glücksspielähnliche Verhalten auch noch im Sinne einer Steuergerechtigkeit liegen würde.
Ist das auch Ihre Meinung?
Nun ist das Land zwar nicht für die Steuergesetze verantwortlich sondern für deren Durchsetzung durch adäquate bürokratische Einrichtungen, sprich Finanzämter. Sind dem Finanzausschuß NRW diese jeden Steuerzahler des Landes betreffenden Probleme bekannt und wie könnte man dem möglichweise personellen Problem beikommen?
Sind Sie als Fachmann nicht auch der Meinung, daß bei einer "normalen" Steuererklärung für einen routinierten Steuerfachmann die vom FA Viersen angegebene Mindestzeit von 5 Wochen eigentlich das Maximum für eine Entscheidungsfindung sein müßte?

Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Hutzler

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Antwort von
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Hallo Herr Hutzler!

Natürlich gebe ich Ihnen Recht, dass eine normale Steuererklärung in ca. 1 bis 1 1/2 Monaten bearbeitet sein sollte.
Allerdings ist die Aussage vom Finanzamt auch richtig, dass ohne Zutun des Sachbearbeiters vom Rechenzentrum ein bestimmter Prozentsatz Bescheide aussortiert werden und vom Sachbearbeiter erneut, ggf. mit Rücksprache beim Steuerpflichtigen bearbeitet werden muss - diese Zufallsauswahl ist vom Finanzamt nicht steuerbar.
Dazu kommt - und das will ich offen sagen - durch die immer komplizierter werdenden Steuergesetze sind die Sachbearbeiter einem immensen Druck ausgesetzt.
Andererseits kann es sich das Land nicht leisten, noch weitere Beamte einzustellen ( wie haben die Ausbildungsplätze in den letzten beiden Jahren schon erhöht).

Auch ich persönlich habe schon ähnliche Erfahrungen gemacht wie Sie, meine Steuerbearbeitung 2010 hat über 1 Jahr gedauert, weil zuerst ein Computerfehler bestand, dann kam ich in die Zufallsauswahl und anschließend gab es noch 2 mal Computerfehler.
Da ist man der Verzweiflung nahe.

Insoweit ist mir Ihre Sorge bekannt und ich hoffe, dass es für Sie nicht zum Dauerstress kommt.

Herzliche Grüße

Uli Hahnen