Frage an Ulrich Breite von Siegfried S. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Breite,
wie sieht die künftige Politik Ihrer Partei die Situation`des Flughafens Köln Bonn. Bedienen Sie sich auch des "Totschlag"- argumentes "Wachstumsmotor" und vergessen dabei die leidgeprüften Anwohner zum Beispiel der Ortsteile Porz-Lind und - Wahn, über die die "Billigflieger" Flugzeuge zeitweise im Minutenstakkato hinwegstarten.
Danke im Voraus für Ihre Meinung dazu..
S. Spaeth
Sehr geehrter Herr Spaeth,
die FDP spricht sich für die Novellierung des Fluglärm-Gesetzes aus.
Die FDP will handeln, während die rot-grüne Bundesregierung immer wiederzögert. Weil die Bundesregierung nicht willens oder in der Lage ist, das veraltete, seit 1971 in unveränderter Form geltende Fluglärmgesetz zu novellieren, hat die FDP-Bundestagsfraktion ihre Vorstellungen für ein modernes Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm in das Parlament eingebracht.
Lärmschutz ist Gesundheitsschutz. Seit mehr als vier Jahren verspricht Rot-Grün den Anwohnern in den Einflugschneisen ein neues Fluglärm-Gesetz, geschehen ist bisher nichts. Schon heute leisten die Flughäfen aufgrund von Betriebsgenehmigungen oder Gerichtsentscheidungen mehr an Schallschutz, als es das antiquierte Gesetz vorschreibt. Daher fordern auch die Flughafenbetreiber ein neues Gesetz, um Rechtssicherheit zu erlangen.
Die FDP hat die Bundesregierung aufgefordert, dem Bundestag unverzüglich einen Gesetzesentwurf zur Novellierung des geltenden Fluglärm-Gesetzes vorzulegen und hat selbst Leitlinien einer Neuregelung aus liberaler Sicht formuliert.
Für die FDP steht ein fairer und angemessener Ausgleich zwischen den Interessenlagen der betroffenen Anwohner, der Nutzer des Flugverkehrs, der Luftfahrtgesellschaften und den Flughafenbetreibern im Vordergrund. Damit das neue Fluglärm-Gesetz den heutigen Ansprüchen gerecht wird, müssen neue, niedrigere Schutzzonen-Grenzwerte festgelegt und Nachtschutzzonen zur Verbesserung des Schutzes der Nachtruhe eingeführt werden. Die Grenzwerte müssen dem derzeitigen Stand der Lärmwirkungsforschung entsprechen.
Es ist darauf zu achten, dass moderne Berechnungsverfahren und Berechnungsgrundlagen gewählt werden, die ein realistisches Bild der Lärmbelastung liefern. Die bislang bekannt gewordenen Pläne der Bundesregierung gehen leider in eine andere Richtung.
Die FDP setzt sich zudem für eine konsequente Durchsetzung des Bauverbotes innerhalb der Schutzzone 1 ein und spricht sich gegen Ausnahmeregelungen aus, wie es das derzeitige Fluglärm-Gesetz noch vorsieht.
Auch Militärflughäfen müssen im Geltungsbereich des Fluglärm-Gesetzes bleiben. Der Bund darf nicht den Verkehrsflughäfen Schallschutzmaßnahmen vorschreiben, die er bei von ihm selbst betriebenen Flughäfen ausschließt. Bürger erster und zweiter Klasse darf es beim Lärmschutz nicht geben.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Breite
Mitglied des Rates
Fraktionsgeschäftsführer
Bundestagskandidat im Wahlkreis Köln I