Frage an Ullrich Georgi von Ingo W. bezüglich Sport
Sehr geehrter Herr Georgi,
weitere Fragen:
Luftsicherheitsgesetz
Im §7 des LuftSiG werden Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Privatpiloten gefordert. in §17 des gleichen Gesetzes ist geregelt, daß es einer vom Bundesrat bestätigten Durchführungsverordnung bedarf. Diese gibt es derzeit nicht, Herr Schily hat dennoch die Regierungspräsidien angewiesen, sofort mit ZÜP zu beginnen. Das führt zu einer völlig unübersichtlichen Situation, da keiner weiß, was geprüft werden soll, was es kosten soll und dergleichen.
Werden Sie im Falle eines Wahlgewinnes diesen Rechtsbruch stoppen und werden Sie sich dafür einsetzen, daß Piloten von Kleinflugzeugen von dieser Pflicht zur Zuverlässigkeitsüberprüfung ausgenommen werden?
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Alle Piloten müßen sich einer Zuverlässigkeitsüberprüfung(ZÜP) nach LuftSiG unterziehen lassen. Dies ist auch kostenpflichtig. Die Untersuchung soll periodisch wiederholt werden.Sind Sie der Meinung, dass ein solcher Globalverdacht angemessen ist?Wird dadurch nicht der Grundsatz «in dubio pro reo», und damit unser Rechtsverständnis ausgehebelt?Sollte nicht ein gewisser Anfangsverdacht wenigstens die ZÜP rechtfertigen?
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JAR-FCL
Am 1. Mai 2005 trat in Deutschland JAR-FCL 3 in Kraft, welche die Lizenzierung für Privatpiloten regelt. Als Europäische Regelung gedacht, wurde diese jedoch in Deutschland wesentlich schärfer formuliert, als der englische Originaltext, was dazu führt, daß Piloten bei minimalen medizinischen Ereignissen teure bürokratische Verfahren über sich ergehen lassen müssen. Durch diese Vorschriften ist der Bestand des Luftsports in Deutschland ernsthaft gefährdet. Werden Sie sich für Regelungen einsetzen, die dem Verhältnis Arzt/Pilot wieder mehr gerecht wird, so daß der Arzt über die Tauglichkeit eines Piloten entscheiden kann. Wedern Sie die überzogenen Gesundheitsanforderungen wieder auf ein praxisgerechtes
Maß zurücknehmen?
Mit freundlichen Grüßen,
Ingo Wiebelitz
Sehr geehrter Herr Wiebelitz,
ich bin nun wahrlich kein Fachmann für Angelegenheiten des Luftverkehrs, aber die von Ihnen geschilderten Verfahrensregelungen gehören in den Mülleimer. Zur Sicherung des Luftraumes vor terroristischen Anschlägen sollte die Festlegung von Flugverbotszonen
ausreichen, gegen die willkürliche Missachtung von gesetzlichen Regelungen ist man ohnehin machtlos und Terroristen werden sich doch noch so rigide Maßnahmen wie Zuverlässigekitsprüfung oder Gesundheitsattest nicht von ihrem Tun abhalten lassen.
Freiheitsrechte schützt man nicht dadurch, dass man sie abschafft.
Mit freundlichen Grüßen
Ullrich Georgi