Ullrich Georgi
DIE LINKE
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Frage von Ingo W. •

Frage an Ullrich Georgi von Ingo W. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Georgi,

seit nunmehr 30 Jahren bin ich Segelflieger, Motorseglerpilot und Motorflieger. Ich besitze alle dafür erforderlichen Lizenzen nach JAR-FCL mit Lehrberechtigungen. Seit dem 15.Jan. des Jahres gibt es das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG). Der §7 dieses Gesetzes verlangt von mir die Antragstellung einer "Zuverlässigkeitsüberprüfung" (ZÜP). Stelle ich diesen nicht, gelte ich automatisch als unzuverlässig. Ich stehe, trotz der "Unschuldsvermutung" in Deutschland, unter dem Generalverdacht, ein Terrorist oder ähnliches zu sein. Dagegen verwehre ich mich ausdrücklich!

Mir wurde eine Frist zur Antragstellung, durch die ich auf gesetzlich zugesicherte Grundrechte verzichten soll, gesetzt, nach dem 15.08. sollen meine Lizenzen widerrufen werden.

Als ehrenamtlich tätiger Ausbildungsleiter, technischer Leiter Motorflug, Motorflugreferent und Fluglehrer kann ich dies nicht billigend in Kauf nehmen! Ich verwehre mich gegen die Kriminalisierung meiner Person durch den Staat!!!

Fragen:

Wie kann man mich zu einer Antragsstellung zwingen, wenn es an so einfachen Grundlagen fehlt, sagen zu können, was überhaupt zur "Unzuverlässigkeit" führt? Damit wird der Behördenwillkür Tür und Tor geöffnet.

Es gibt keine Kostenverordnung für diese Antragstellung. Wie kann das sein, muß ich einen Blankoscheck ausstellen?

Wie oft wird diese Antragstellung erforderlich? Es gibt keinerlei Richtlinien!

Gilt in Deutschland das Grundgesetz noch? Warum wird ein verfassungswidriges Gesetz in Kraft gesetzt.

Warum werde ich ungleich im Vergleich mit Kraftfahrern behandelt? Kraftfahrzeuge werden Nachweislich für Terrorakte eingesetzt, Sportflugzeuge, gelenkt von Sportpiloten, in KEINEM Fall.

Ich bitte Sie, meine Fragen klar und präzise kurzfristig zu beantworten.

Vielen Dank, mit freundlichem Gruß,

Ingo Wiebelitz, Netphen-Unglinghausen

Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Wiebelitz,

ich habe in meiner ersten Antwort auf eine ähnliche Anfrage ihrerseits bereits darauf hingewiesen, dass ich wahrlich kein Fachmann für Fragen des Luftverkehrs bin. Ich kann Ihnen nur raten, sich an einen Anwalt/Anwältin zu wenden, der/die Erfahrungen in Verwaltungsrechtsfragen hat. Ich denke wie Sie, dass in einer möglicherweise gut gemeinten Aktion zur Gefahrenabwehr vor terroristischen Anschlägen unsere freiheitliche Grundordnung selbst in unzulässiger Weise eingeschränkt wird. Falls ich in den Bundestag gewählt werde, würde ich mich dagegen mit Entschiedenheit wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ullrich Georgi