Ulle Schauws steht vor einem grauen Hintergrund. Sie trägt ein blaues Jackett, hat kurze weiße Haare und eine Brille. Sie lächelt freundlich.
Ulle Schauws
Bündnis 90/Die Grünen
98 %
39 / 40 Fragen beantwortet
Frage von Mila K. •

Wie stehen Sie zu der Frage Minderjähriger im neuen Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes?

Sehr geehrte Frau Schauws,
Leider haben immer noch viele Menschen kein Verständnis für TIN*Personen oder verhalten sich offen diskriminierend. Besonders problematisch ist das bei Minderjährigen. Viele von uns haben die Erfahrung gemacht, dass unsere Eltern verständnislos oder ablehnend auf unser Outing reagierten, es schlicht ignorierten oder uns deswegen schlecht behandelten. Wenn dies der Fall ist, dann ist es für Minderjährige auch über 14 nach dem neuen Gesetzentwurf unmöglich, ihren Geschlechtseintrag zu ändern - sie bräuchten dafür ja das Einverständnis ihrer Eltern. Niemensch außer uns selbst kann einschätzen, wie wir Gender erleben und ausleben wollen, und nur wir sollten darüber entscheiden können - auch unabhängig von Sorgeberechtigten, die ihr Einverständnis möglicherweise nicht geben. Das wäre wahre Selbstbestimmung!
In der Hoffnung auf eine Änderung im Entwurf, eine TIN&Person

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Frage. 

 

Ich freue mich sehr, dass am 12. April 2024 der Bundestag das Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet hat. Die eigene Selbstbestimmung ist ein zentraler Bestandteil eines Lebens in Freiheit und Würde, wie es das Grundgesetz allen Menschen zusichert. Dieses Recht wurde trans- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Personen jahrzehntelang vorenthalten.

 

Durch das neue Selbstbestimmungsgesetz beenden wir staatliche Bevormundung und Fremdbestimmung. Zusammen mit meinen Kolleginnen und Kollegen in der Grünen Bundestagsfraktion habe ich lange für dieses Gesetz gekämpft, und nun ist es endlich Realität geworden.

Zu Ihrer Frage: Natürlich sehe ich die Problematik, dass es viele Konstellationen gibt, in denen die Eltern einer Änderung des Geschlechtseintrags nicht zustimmen, obwohl ihr Kind dies wünscht und benötigt. Dass viele minderjährigen trans Personen auch in der eigenen Familie mit Verständnislosigkeit und Transfeindlichkeit konfrontiert sind, ist ein Problem, das weiterhin gesellschaftlich und politisch adressiert werden muss. Ein Gesetz kann negativen Erfahrung dieser Art nur bedingt etwas entgegenwirken. Wir haben im Selbstbestimmungsgesetz jedoch eine Regelung gefunden, die es Minderjährigen ermöglicht, auch ohne die Zustimmung ihrer Eltern, ihren Geschlechtseintrag zu ändern. Bei Minderjährigen über 14 Jahren, bei denen die Eltern einer Änderung des Geschlechtseintrags nicht zustimmen, kann das Familiengericht über eine mögliche Änderung entscheiden. Dabei wird das Kindeswohl als Maßstab vom Gericht herangezogen. 

Mit freundlichen Grüßen

Ulle Schauws

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