Ulle Schauws steht vor einem grauen Hintergrund. Sie trägt ein blaues Jackett, hat kurze weiße Haare und eine Brille. Sie lächelt freundlich.
Ulle Schauws
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Daniela A. •

Wie setzen Sie sich dafür ein, dass nicht-deutschen Staatsangehörigen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, nicht vom Selbstbestimmungsgesetz ausgeschlossen werden?

Sehr geehrte Frau Schauws, geschlechtliche Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht, also unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus! Was tun sie dafür, dieses Menschenrecht zu gewährleisten?

Ulle Schauws steht vor einem grauen Hintergrund. Sie trägt ein blaues Jackett, hat kurze weiße Haare und eine Brille. Sie lächelt freundlich.
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Als Grüne konnten wir in den Verhandlungen erreichen, dass der Adressatenkreis des SBGG im Vergleich mit dem TSG unverändert bleibt. Konkret bedeutet das:

Generell unterliegt die Geschlechtszugehörigkeit einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört. Das SBGG findet also Anwendung auf Deutsche, Staatenlose oder heimatlose Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, sowie für Asylberechtigte oder ausländische Flüchtlinge mit Wohnsitz im Inland.

Was möchten Sie wissen von:
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Ulle Schauws
Bündnis 90/Die Grünen