Frage von Daniela A. • 09.01.2024
Wie setzen Sie sich dafür ein, dass nicht-deutschen Staatsangehörigen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, nicht vom Selbstbestimmungsgesetz ausgeschlossen werden?
Sehr geehrte Frau Schauws, geschlechtliche Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht, also unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus! Was tun sie dafür, dieses Menschenrecht zu gewährleisten?
Antwort von Ulle Schauws Bündnis 90/Die Grünen • 05.07.2024
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Als Grüne konnten wir in den Verhandlungen erreichen, dass der Adressatenkreis des SBGG im Vergleich mit dem TSG unverändert bleibt. Konkret bedeutet das:
Generell unterliegt die Geschlechtszugehörigkeit einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört. Das SBGG findet also Anwendung auf Deutsche, Staatenlose oder heimatlose Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, sowie für Asylberechtigte oder ausländische Flüchtlinge mit Wohnsitz im Inland.