Werden Sie bei Gewissensentscheidungen und wenn der sogenannte Fraktionszwang nicht aufgehoben ist auch gegen die Vorgabe der Fraktion stimmen, wenn Ihr Gewissen dies fordert?
z.B. Antrag der LINKE im Mai 21 auf Ausfliegen der Ortskräfte aus Afghanistan
Es ist für mich unerträglich, dass der Bundestag (ohne Debatte) dagegen stimmte. Immerhin ging es um viele Menschenleben!
Sehr geehrter F. v. d. B.,
vielen Dank für Ihre wichtige Frage nach dem persönlichen Abstimmungsverhalten als Abgeordnete des Deutschen Bundestages.
Das Grundgesetz gibt mir als Abgeordnete mit Artikel 38 Grundgesetz die Freiheit, frei abzustimmen: „Abgeordnete sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen sind sie nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“
Sollte es in der kommenden Wahlperiode Entscheidungen geben, die ich als Abgeordnete nicht mit meinem Gewissen vereinbaren kann, dann behalte ich mir vor, eine solche Entscheidung nicht mitzutragen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulle Schauws