Sehr geehrte Frau Schauws, wie werden Sie die Frage nach "bewaffneten Drohnen" beantworten? Ich hoffe sehr, dass Sie dagegen stimmen.
Es sind schon zu viele Menschen durch "bewaffnete Drohnen" ums Leben gekommen, vor allem auch Zivilisten.
Außerdem haben diejenigen, die für den Abschuss zuständig sind,häufig ihr Leben lang unter posttraumatischen Belastungsstörungen zu leiden.
Es muss endlich Schluss sein mit "Frieden schaffen mit Waffen" es muss heißen "Frieden schaffen ohne Waffen", denn nur so funktioniert es.
Ich grüße Sie Brigitte L.
Guten Tag Frau L.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Zunächst vorweg: Ich finde Ihre Frage wichtig und sehr berechtigt. Wir Grüne stehen für eine Kultur der militärischen Zurückhaltung. Der Einsatz militärischer Gewalt ist für uns äußerstes Mittel (ultima ratio) und muss stets in eine realistische politische Bearbeitung von Konflikten und ihrer Ursachen eingebunden sein.
Der Einsatz bewaffneter Drohnen zwecks extralegaler Tötungen ist im Grundgesetz nicht vorgesehen und wird weder von den demokratischen Parteien im Bundestag noch vom Außenministerium, Bundesverteidigungsministerium oder der Bundeswehr gewollt. Dies wird auch in den Regularien zur Bewaffnung von Drohnen nochmals festgehalten.
Die Ampelkoalition hatte sich schon im Koalitionsvertrag auf die Beschaffung der bewaffneten Drohne "German Heron TP" in dieser Legislaturperiode verständigt. Im April 2022 hat der Verteidigungsausschuss des Bundestages die Pläne der Bundesregierung gebilligt und der Anschaffung von insgesamt 140 Raketensätzen zur Bewaffnung von Drohnen des israelischen Modells Heron TP zugestimmt. Davon sind 60 für Trainingszwecke vorgesehen, die restlichen 80 für den operationellen Einsatz.
Bewaffnete Drohnen können in einem gewissen Kontext zum Schutz der Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz beitragen. Angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine bestand dringender Bedarf, die Bewaffnung der Drohnen zeitnah in Auftrag zu geben.
Wir haben uns diese Entscheidung nicht leichtgemacht und die Bewaffnung der Drohnen erfolgt unter engen Vorgaben, verbindlichen und transparenten Auflagen und unter Berücksichtigung von ethischen und sicherheitspolitischen Aspekten. So können die Drohnen auch nur dann eingesetzt werden, wenn dies explizit im Bundestagsmandat für den jeweiligen Auslandseinsatz der Bundeswehr vorgesehen ist. Die Entscheidungs-, Kontroll- und Steuereinheiten für die Drohnen sollen im Einsatzgebiet stationiert werden und nicht etwa in weiter Entfernung in Deutschland. Gleichzeitig verstärkt die Bundesregierung ihren Einsatz, um bewaffnete Drohnen in internationale Kontrollregime einzubeziehen, und unterstützt die internationalen Bemühungen zur verbindlichen Regulierung von Autonomie in Waffensystemen und zur Ächtung von Anwendungen, die gegen ethische und völkerrechtliche Grundsätze verstoßen.
Zu posttraumatischen Belastungsstörungen von Soldat*innen lässt sich sagen, dass auch Pilot*innen und Luftbildauswerter*innen der Bundeswehr, die auf unbewaffneten Drohnen eingesetzt werden, zum Teil PTBS entwickeln (sog. Reach Back), da sie dem Leid ziviler Opfer sowie Verwundung und Tod eigener oder alliierter Soldat*innen hilflos zusehen müssen. Die Grünen waren die erste Fraktion, die auf diesen Umstand aufmerksam gemacht hat. Mittlerweile ist dieses Problembewusstsein auch in der Bundeswehr angekommen und es gibt erste Maßnahmen, um diesem besonderen PTBS vorzubeugen und Betroffene zu behandeln und zu unterstützen. Zu diesem Thema gibt es regelmäßigen Austausch zwischen Bundestag, Luftwaffe, Soldat*innen und Bundeswehrverband.
Mit freundlichen Grüßen
Ulle Schauws