Frage an Ulle Schauws von Dagmar U. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Schauws,
angesichts der geplanten Kurzarbeitergeldregelungen möchte ich folgende Frage stellen:
Ist irgendeine Ausfallregelung auch für Selbständige angedacht?
Ich arbeite als Dozentin und sehe Kursausfällen auch bei bereits unterschriebenen Dienstverhältnissen entgegen. In den folgenden Semestern könnte je nach Entscheidung von Land und Kommunen der Betrieb an den VHS stark eingeschränkt werden. Sicher muss ich nicht darlegen, dass die Dozentenhonorare nicht zum Bilden größerer Rücklagen geeignet sind. Gerade die Grünen bemühen sich vielerorts, diese anzuheben.
Mit freundlichen Grüßen,
Dagmar Ulrich
Sehr geehrte Dagmar Ulrich,
vielen Dank für Ihre Anfrage und bitte entschuldigen Sie, dass ich Ihnen erst jetzt antworten kann. Ihre finanziellen Sorgen kann ich gut nachvollziehen.
Die Bundesregierung hat Solo-Selbstständigen bzw. Freiberufler*innen eine Unterstützung in Höhe von bis zu 9.000 Euro zur Vermeidung von finanziellen Engpässen gewährt. Das entsprechende Antragsformular finden sie online unter https://soforthilfe-corona.nrw.de .
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen fordert zudem, dass der Soforthilfe der Betrag des Existenzminimums in Höhe von 1.180 Euro pro Monat angerechnet werden soll. Dadurch sollen Anträge auf ALG II und der damit verbundene Gang zum Jobcenter vermieden werden. Auch könnten Solo-Selbstständige und Freiberufler*innen sich dadurch unabhängig vom Einkommen der Lebens-partner*innen ein Unternehmereinkommen auszahlen lassen. Gleichfalls soll es Solo-Selbstständigen und Freiberufler*innen frei gestellt bleiben, einen Antrag auf ALG II zu stellen, damit die Kosten der Unterkunft und der Krankenversicherung getragen werden.
Ich wünsche Ihnen, dass Sie gesund bleiben und dass Ihnen rasch mit einer Soforthilfe über die Verdienstausfälle hinweg geholfen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ulle Schauws
MdB