Frage an Ulle Schauws von Günter S. bezüglich Recht
Liebe Kandidatin, lieber Kandidat zur Bundestagswahl 2013
der BdB ist mit rund 6.000 Mitgliedern der größte Verband für Berufsbetreuer in Deutschland . Aufgrund der Tatsache, dass das Betreuungsrecht nicht so bekannt ist, haben wir uns zur Wahl entschieden Sie zu diesem Thema zu befragen.
Seit Feb. 2013 ist es nach §1906 (3) möglich Menschen gegen ihren natürlichen Willen zu behandeln (Zwangsbehahndlung). Diese Möglichkeit der Behandlung entspricht aus unsere Sicht nicht der UN Behinderterechtskonvention.
Wie stehen Sie persönlich zur Zwangsbehandlung, wie steht Ihre Partei zur Zwangsbehandlung?
Vielen Dank.
Mit freundlichem Gruß
Landesvorstand BdB NRW
Sehr geehrter Herr Spieker,
ich teile Ihre Sicht, dass eine Zwangsbehandlung nicht der UN Konvention entspricht. Wir von Bündnis 90/Die Grünen unterstützen daher auch die Forderungen Ihres Verbands. Zwangsbehandlungen müssen so weit wie möglich vermieden werden. Dafür muss die Versorgungssituation entscheidend verbessert werden und es bedarf weiterer ergänzender Maßnahmen. Der Wille psychisch erkrankter Menschen ist so weit wie möglich zu berücksichtigen. Dazu schlagen wir den Abschluss von Behandlungsvereinbarungen als zweiseitigen Vertrag zwischen Patient*innen und Behandler*innen vor. Krankenhäuser müssen finanziell in die Lage versetzt werden, patientenorientierten Behandlungsanforderungen zu genügen. Wichtig sind auch Nachsorgeangebote unter Einbeziehung von Psychiatrieerfahrenen und Angehörigen von Menschen mit psychischen Erkrankungen, die darauf ausgerichtet sind, das Auftreten einer psychiatrischen Krise frühzeitig zu erkennen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulle Schauws