(...) Ihr Anspruch auf Einsichtnahme erstreckt sich auf alle objektiven Feststellungen über den Gesundheitszustand des Patienten (z.B. naturwissenschaftlich objektivierbare Befunde, Ergebnisse von Laboruntersuchungen sowie EKG-Untersuchungen, Röntgenbilder usw.) und die Aufzeichnungen über die Umstände und den Verlauf der Behandlung (Angaben über verordneten Arzneimittel, OP-Berichte, Arztbriefe etc.). Ihr Zahnarzt muss Ihnen also die Einsichtnahme in Ihre Patientenakte gewähren. Sollte er dies weiterhin verweigern, wenden Sie sich am besten an Ihre Krankenkasse. (...)
(...) In Deutschland sind die Kliniker und auch die Pathologen sensibilisiert und achten auf das Auftreten von Krankheitsanzeichen, bei denen es sich um vCJK handeln könnte. Angesichts dieser erhöhten Aufmerksamkeit sind die Fachleute zuversichtlich, dass ein etwaiger vCJK-Fall der erforderlichen Untersuchung zugeführt und identifiziert würde. In diesem Fall würde das zuständige Nationale Referenzzentrum in Göttingen bzw. (...)
(...) Mit den Kassen habe ich eine Einigung erreicht: Die Kassen bezahlen zunächst alle Impfungen ihrer Versicherten. Wir haben zugesagt, aus Steuermitteln die Kosten zu erstatten, wenn sich mehr als 50 Prozent der gesetzlich Versicherten impfen lassen. Sollten dies der Fall sein, wird der Staat (Bund und Länder) die darüber hinausgehenden Kosten anteilig refinanzieren. (...)
(...) Zum zweiten Teil Ihrer Frage: In Frankreich wurden in den Jahren 1989 bis 1999 80 BSE-Fälle identifiziert, in den Jahren 2000 bis 2008 921 Fälle. (...) infizierte Tiere in die Nahrungskette gelangt sein könnten. (...)