Frage an Ulla Schmidt von Manfred S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Schmidt,
angeblich sind seit 1.1.09 alle Krankenkassen verpflichtet Hausarztverträge anzubieten. Ich bin bei einen großen BKK die dies, wie übrigens alle Ersatzkassen, bis heute nicht umsetzt. Welche Maßnahmen werden Sie dagegen unternehmen?
Einem Infoblatt meines Hausarztes entnehme ich, dass ich ab 1.7. mit eingeschränkten Leistungen rechnen muss.
Damit werde ich nach Privat- und AOK Versicherten zu einem Patienten 3. Klasse.
Ich bitte Sie bis zum Ende der Legislaturperiode die Weichen (Gesetze !) für eine soziale Gesundheitspolitik zu Gunsten der Beitragszahler zu stellen.
Einen Vorschlag möchte ich dazu machen: Ermöglichen Sie den Beamten und Staatspensionisten einen sofortigen Wechsel in die gesetzlichen Krankenkassen.
Die freiwerdenden Steuergelder die für Beihilfen aufgewendet werden, können auf Jahre den Gesundheitsetat absichern.
Mit freundlichen Grüssen
Manfred Sonntag
Sehr geehrter Herr Sonntag,
es ist richtig, dass die Krankenkassen mit der jüngsten Gesundheitsreform verpflichtet wurden, ihren Versicherten Angebote für eine spezielle Hausarztversorgung zu machen. Die Krankenkassen haben entsprechend dem Gesetz bis zum 30. Juni 2009 Zeit, Verträge über eine hausarztzentrierte Versorgung abzuschließen. Wenn es zu keiner vertraglichen Einigung zwischen Kassen und Hausärzten kommt, können letztere Schiedsämter anrufen, um Vertragsabschlüsse herbeizuführen. Die Teilnahme an Hausarztangeboten bleibt für Ärzte und Versicherte selbstverständlich freiwillig.
Unsere Gesundheitsreform hat einen umfassenden Leistungs- und Servicewettbewerb im Gesundheitswesen angestoßen. Gerade weil Versicherte zunehmend zwischen unterschiedlichen Tarifangeboten von Krankenkassen wählen können, bekommt jede einzelne Krankenkasse ein Interesse daran, "ihren Kunden" attraktive Vertragsmöglichkeiten und Wahltarife mit besonderen Versorgungsinstrumenten – wie eben auch den Hausarzttarif – anzubieten. Wenn einzelne Kassen sich nicht um ihre "Kunden", um den besten Service und die beste Versorgung kümmern, werden sie im Wettbewerb das Nachsehen haben. Deshalb halte ich staatliche Sanktionen für entbehrlich.
Sie sagen, Ihr Hausarzt kündige Ihnen "eingeschränkte Leistungen" an. Ich kann es nicht oft genug wiederholen: Lassen sie sich nicht verunsichern. Leistungseinschränkungen androhen, oder gar Patienten abzuweisen, flächendeckend Praxen zu schließen oder gar Vorkasse zu verlangen, verstößt gegen die vertragsärztlichen Pflichten. Denn selbstverständlich haben Sie als Versicherter einen Anspruch auf die medizinische Versorgung, die Sie benötigen – auch ambulant. Sie sollten im Zweifel umgehend Ihre Krankenkasse informieren. Diese hat die Aufgabe, sich um Sie als Ihren Versicherten zu kümmern.
Mit Ihrem Vorschlag, Beamten in die solidarische Krankenversicherung einzubeziehen, rennen Sie bei mir offene Türen ein. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen bei Pflege und Gesundheit die Bürgerversicherung. Die gerechte Finanzierung durch alle Bürger zu gleichen Bedingungen ist die einzig faire Antwort auf die Herausforderungen der demographischen Entwicklung bei Beibehaltung und Stärkung eines solidarischen, gerechten und bezahlbaren Gesundheitswesens, in dem es auch keine Unterschiede nach Versichertenstatus mehr gibt.
Darüber hinaus würde ich Sie bitten, sich bei Fragen, die Sie an mich in meiner Funktion als Bundesministerin für Gesundheit richten, direkt an das Bundesministerium für Gesundheit zu wenden.
Wenn Sie uns schreiben wollen: info@bmg.bund.de
Oder rufen Sie an. Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums www.bmg.bund.de finden Sie die nach verschiedenen Themen sortierten Telefonnummern des Bürgertelefons.
Auch wenn jedes Schreiben an mich auf Abgeordnetenwatch von mir, einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter gelesen wird, kann ich wegen der sehr großen Zahl an Briefen und E-Mails, die ich jeden Tag erhalte, nicht alle persönlich beantworten. Dafür bitte ich Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt