Frage an Ulla Schmidt von Agnes G. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Schmidt,
warum werden Ehefrauen von Beamten nicht wie andere normal Verdienende in einer Familienversicherung untergebracht, da ihnen die Beihilfeberechtigung bei einer Scheidung entzogen, die Unterbringung mit dem 55 Lebensjahr in eine GKV verweigert, die freiwilige GKV Versicherung das doppelte kostet (da der Gesetzgeber keinen Arbeitgeberanteil in die GKV bezahlen muss) und abzusehen ist, dass sie den Basistarif in die PVK nie wird aufbringen können?
Sind die geschiedenen Beamtenfrauen über 55 die Harz IV Empfäger der neuen Generation? Für eine Antwort meiner Volksvertreterin wäre ich dankbar. Auf meine E-Mail an Sie im Bundestag habe ich ja leider keine Antwort erhalten. Nach Urteil des Bundessozialgerichtes wird ja jetzt bei Harz IV der Basistarif in die PKV doch übernommen. Warum tritt hier niemand von den etablirten Parteien ein? Durch eine Ehe mit einem Beamten, dessen Arbeitgeber der Staat und gleichzeitig Gesetzgeber ist, in dessen Systen verbracht, den Staat über 32 Jahre unterstützt. Zitat Nadine Schön CDU"Die Beihilfe ist damit quasi das Pendant der Arbeitgeberbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Dienstherr spart mit dieser nachgelagerten Beteiligung an den Kosten zumindest für die aktiven Beamten des Bundes erhebliche Mittel ein. Diese Einsparungen fließen dem Bundeshaushalt zu und entlasten damit alle Steuerzahler." Diese Einsparungen gehen zu Lasten der geschiedenen Ehefrauen, denn die Männer bleiben Beihilfeberechtigt. Wenn die Beihilfe quasi das Pedant zur GKV ist, dann müsste die Ehefrau nach einer Scheidung auch zu gleichen Beiträgen wie in der GKV versichert bleiben. Bis dato habe ich nie Unterstützung durch die Solidassysteme erhalten, dieses sieht wohl in naher Zukunft anders aus. Meine sehr persönlich Lage auf die ich hier nicht näher eingehen will, entnehmen Sie bitte Meiner E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Agnes Griesche
Sehr geehrte Frau Griesche,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, die Sie jetzt nochmals über Abgeordnetenwatch gestellt haben. Ich prüfe derzeit die von Ihnen in Ihrer Mail vom 8. September vorgetragenen Aspekte und möchte Sie noch um etwas Geduld bitten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Ulla Schmidt