Frage von Michael K. • 10.04.2009
Frage an Ulla Schmidt von Michael K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Schmidt,
in Ihrer Antwort auf einen Brief in diesem Forum las ich, dass die Praxisgebühr beim Arzt verbleibt.
Meiner Erfahrung nach tut sie das nicht. Ich als Arzt muss zwar die Praxisgebühr eintreiben. Mir wird sie aber am Ende des Quartals vollständig von der KV abgezogen und an die Krankenkassen weiter gereicht.
Meine Frage: Wie kommen Sie darauf, dass die Praxisgebühr beim Arzt verbleibt?
Was verstehen Sie unter einem vorgezogenen Honoraranteil, obwohl ich als Arzt vor allem Verwaltungsaufwand habe?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Krauß
Antwort ausstehend von Ulla Schmidt SPD