Frage an Ulla Schmidt von Kai N. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Schmidt,
ist es richtig, wenn ein Bürger keine gesetzliche Krankenversicherung hat, und würde diese zum Beispiel im Monat Juni 2009 bei einer gesetzlichen Krankenkasse abschließen, wird dann , eine Beitragsnachzahlung ab dem 01.01.2009 erhoben, obwohl keine Leistung der Krankenkasse erfolgt ist, oder keine Leistung in Anspruch genommen wurde?
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Sehr geehrter Herr Nießen,
bereits seit 1. April 2007 besteht eine allgemeine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Seither darf mehr niemandem mehr der Versicherungsschutz genommen werden. Grundsätzlich besteht seither auch eine Beitragspflicht. Unter bestimmten Umständen können ausstehende Beiträge gestundet, ermäßigt oder erlassen werden. Näheres dazu finden Sie z.B. auf unserer Homepage www.bmg.bund.de .
Für eine mögliche persönliche Unterstützung durch mein Büro, würde ich Sie bitten, sich direkt mit diesem in Verbindung zu setzen. Am besten teilen Sie uns Ihre Kontaktdaten über die E-Mailadresse ursula.schmidt@bundestag.de unter Bezugnahme auf Ihre Frage mit.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt