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Frage von Paul B. •

Frage an Ulla Schmidt von Paul B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Schmidt,

warum setzt sich die SPD nicht für eine gesetzliche Rentenversicherung ein, in die alle Bürger einzahlen müssen, also auch Beamte und Politiker?

Mit freundlichem Gruß

Paul Behrens

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Behrens,

das Ihrem Vorschlag zugrunde liegende Ziel, die Kosten der Alterssicherung auf breitere Be¬völkerungskreise zu verteilen und damit eine möglichst gleichmäßige Lastenverteilung zu er¬reichen, ist grundsätzlich zu begrüßen.

Allerdings darf in der Diskussion über die Einführung einer gesetzlichen Rentenversiche¬rungspflicht für alle Erwerbstätigen nicht übersehen werden, dass bereits nach derzeitigem Recht ein großer Teil von Selbständigen der Rentenversicherungspflicht zu verschiedenen Alterssi¬cherungssystemen unterliegt. Beispielsweise sind selbständige Handwerker, Künstler, Publizisten sowie Selbständige mit nur einem Auftraggeber, die keine Arbeitnehmer be¬schäftigen, in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Für Landwirte be¬steht Versicherungspflicht im Sondersystem der Alterssicherung der Landwirte, das ihnen neben anderen Formen der Absicherung eine Teilsicherung mit einer agrarstrukturellen Komponente gewährt. Darüber hinaus ist ein großer Teil der freiberuflich tätigen Selbständigen wie z.B. Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte in den sog. Versorgungswerken (pflicht-)versichert.

Ein wesentlicher Einwand gegen die darüber hinausgehende Einführung einer sämtliche Be¬völkerungskreise erfassenden Rentenversicherung ist, dass die aus der demografischen Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung resultierenden finanziellen Belastungen künftiger Generationen durch diese Maßnahme nicht vermindert, sondern vergrößert würden. So haben neuere wissenschaftliche Erkenntnisse zu der Feststellung geführt, dass die Einbeziehung weiterer Bevölkerungskreise zu Lasten der finanziellen Nachhaltigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung gehen würde. Sie sollten ferner berücksichtigen, dass rund ein Drittel der Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung (78 Mrd. Euro) aus Steuermitteln bezahlt wird. Diese Steuermittel dienen der Finanzierung der sog. "versicherungsfremden" oder nicht beitragsgedeckten Leistungen der Rentenversicherung. Über das Steuersystem tragen somit bereits heute auch nicht in der Rentenversicherung Versicherte zu deren Finanzierung bei.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Ulla Schmidt?