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Frage von Heribert K. •

Frage an Ulla Schmidt von Heribert K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Schmidt,

ich habe mir die Geschäftsberichte der AOK-Bayern und der Techniker-Krankenkasse angeschut. Beide sind absolut komprimiert und wenig aussagekräftig. Die AOK stellt nicht einmal ihre Vermögenslage dar - nur Einnahmen und Ausgaben. Als Versicherter in der GKV möchte ich gerne wissen, wie solide meine Versicherung dasteht, welche Rücklagen bestehen, wie hoch der Verwaltungskostenanteil ist usw.. Nur dann kann ich bei einheitlichem Beitragssatz jetzt noch abschätzen, wie die Versicherung künftig in ihren Leistungen sein wird. Meine Frage also - gibt es keine verpflichten Regelungen für die GKV über die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen wie dies im Handelsrecht erforderlich ist? Wo kann ich solche Jahresabschlüsse finden? Gibt es keinen einheitlichen Standard bei den Geschäftsberichten der GKVen, der zumindest eine Vergleichsmöglichkeit für den Versicherten eröffnet?

Vielen Dank für Ihre Antwort

Heribert Karsch

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Karsch,

seit 2004 haben wir im § 305b des SGB V festgelegt, dass die Krankenkassen in ihren Mitgliederzeitschriften in hervorgehobener Weise und in gebotener Ausführlichkeit über die Verwendung ihrer Mittel Rechenschaft ablegen müssen. Dazu gehören ausdrücklich die von Ihnen genannten Verwaltungsausgaben.

Darüber hinaus würde ich Sie bitten, sich bei Fragen, die Sie an mich in meiner Funktion als Bundesministerin für Gesundheit richten, direkt an das Bundesministerium für Gesundheit zu wenden.

Wenn Sie uns schreiben wollen: info@bmg.bund.de

Oder rufen Sie an. Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums www.bmg.bund.de finden Sie die nach verschiedenen Themen sortierten Telefonnummern des Bürgertelefons.

Auch wenn jedes Schreiben an mich auf Abgeordnetenwatch von mir, einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter gelesen wird, kann ich wegen der sehr großen Zahl an Briefen und E-Mails, die ich jeden Tag erhalte, nicht alle persönlich beantworten. Dafür bitte ich Sie um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt