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Frage von Lisa H. •

Frage an Ulla Schmidt von Lisa H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Ulla Schmidt,

in diesem Jahr bin ich 18 Jahre alt geworden und muss absofort wie alle Erwachsenen quartalsweise 10,00 € Praxisgebühr entrichten, wenn ich eine ärztliche Leistung in Anspruch nehme, obwohl ich weiterhin kein eigenes Einkommen habe.
Mich interessiert nunmehr, aus welchem Grund diese Praxisgebühr erhoben wurde, wo diese Einkommen verwaltet werden und was damit letztendlich finanziert wird.

Ich würde mich sehr über eine Anwort Ihrerseits freuen.
Vielen Dank im Vorraus.

Mit freundlichen Grüßen
Lisa Hambrock

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Hambrock,

danke für Ihre Frage. Kein Gesundheitssystem der Welt kommt ohne finanzielle Eigenbeteiligungen von Patienten aus. In Deutschland sind diese als gesetzliche Zuzahlungen sozial begrenzt. Niemand muss mehr als 2%, chronisch Kranke nur 1% des Einkommens als Zuzahlungen leisten. Die Praxisgebühr ist eine dieser Zuzahlungen.

Die Praxisgebühr, wie es sie nun seit 2004 gibt, war ein Kompromiss zwischen SPD und Grünen einerseits und den Unionsparteien andererseits. Ich befürwortete eine Praxisgebühr, die nur dann zu zahlen gewesen wäre, wenn jemand ohne Überweisung einen Facharzt aufsucht. Die Union hingegen wollte, dass bei jedem Arztbesuch eine Gebühr zu bezahlen wäre. Der Kompromiss ist bekannt: grundsätzlich müssen Erwachsene quartalsbezogen eine Praxisgebühr entrichten. Allerdings, und das ist bedeutsam, können Krankenkassen bei speziellen Versorgungsformen Zuzahlungen ermäßigen oder eben auch auf die Praxisgebühr verzichten. Viele Krankenkassen bieten entsprechende Programme bzw. Tarife an; hier empfiehlt sich, bei der eigenen Kasse nachzufragen.

Zur Frage, wo die Einnahmen aus der Praxisgebühr verbleiben: Die Praxisgebühr verbleibt selbstverständlich beim Arzt, bei dem sie bezahlt werden muss. Sie ist finanziell eine Art vorgezogener Honoraranteil für den Arzt. Dasselbe ist übrigens bei Zuzahlungen in Apotheken der Fall, auch hier verbleiben die Gelder in der Apotheke.

Darüber hinaus würde ich Sie bitten, sich bei Fragen, die Sie an mich in meiner Funktion als Bundesministerin für Gesundheit richten, direkt an das Bundesministerium für Gesundheit zu wenden.

Wenn Sie uns schreiben wollen: info@bmg.bund.de

Oder rufen Sie an. Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums www.bmg.bund.de finden Sie die nach verschiedenen Themen sortierten Telefonnummern des Bürgertelefons.

Auch wenn jedes Schreiben an mich auf Abgeordnetenwatch von mir oder einer Mitarbeiterin zumindest gelesen wird, kann ich wegen der sehr großen Zahl an Briefen und E-Mails, die ich jeden Tag erhalte, nicht alle persönlich beantworten. Dafür bitte ich Sie um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt