Frage an Ulla Schmidt von Ulrike G. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Schmidt,
für uns weist die Gesundheitsreform eine existenzgefährdende Neuregelung auf.
Seit vielen Jahren arbeiten mein Mann und ich als dipl. Grafik-Designer (FH) in ständiger freier Mitarbeit als sog. "unständig Beschäftigte" bei einem öffentlich-rechtlichen Fernsehsender. Wir bestreiten mit dieser Tätigkeit unseren gesamten Lebensunterhalt.
Durch die Gesundheitsreform zahlen wir zur Zeit unfreiwillig einen um 0,6% ermäßigten Krankenkassenbeitrag. Dafür fällt für uns die Möglichkeit weg, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu erhalten und wir stehen vor finanziellen Problemen, denn wir sollen uns über einen Wahltarif selbst versichern.
Bei der Barmer z. B. müssten wir um im Krankheitsfall je 1300.-Euro/Monat zu bekommen 79.- Euro extra zu den normalen Krankenkassenbeiträgen zahlen.
Andere Kassen sind noch teurer und es gibt Staffelungen nach Alter. Sollte das ein erster Schritt zur kompletten Entsolidarisierung bei den gesetzlichen Krankenkassen sein?
Wir haben eine neunjähriges Kind, für das gerade das Kindergeld um 10.- Euro im Monat erhöht wurde.
Wo aber sollen die zusätzlichen 79.- Euro monatlich herkommen, die wir brauchen, um im Krankheitsfall nicht in Existenznot zu kommen?
Wie man hört, soll das neue Gesetz in diesem Punkt revidiert werden. Durch die Erhöhung unseres Beitragssatzes auf 15,5% sollen wir zumindest ab der siebten Woche wieder Krankentagegeld bekommen können. Wann wird es soweit sein?
Erst hieß es "im Frühjahr", dann "im September", inzwischen geistert als Termin der 1.1.2010 im Internet herum.
Im September sind Bundestagswahlen, sollte bis dahin das Gesetz nicht verbessert sein, wird sich das zweifellos im Wahlergebnis niederschlagen.
Die betroffene Personengruppe umfasst meines Wissens 1,5 bis 2 Millionen Wahlbürger.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Gremmer
Sehr geehrte Frau Gremmer,
vielen Dank für Anfrage. Seit dem 1. Januar 2009 tritt für Selbständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind, sowie für sogenannte unständig und kurzzeitig Beschäftigte an die Stelle des bisherigen Krankengeldanspruchs die Möglichkeit der Absicherung des Verdienstausfallrisikos über einen Krankengeldwahltarif. Dies hat sich in der Tat als problematisch erwiesen. Bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben durch die Krankenkassen hat sich gezeigt, dass die Vorschriften zur Vermeidung von ungerechtfertigten Belastungen der Versicherten und zur Verwaltungsvereinfachung in bestimmten Teilbereichen einer Anpassung bedürfen. Deshalb ist beabsichtigt, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Neuregelung des Arzneimittelgesetzes hauptberuflich selbständig Erwerbstätigen und unständig und kurzzeitig Beschäftigten als zusätzliche Option neben den Wahltarifen weiterhin die Wahl des "gesetzlichen" Krankengelds, also eines Krankengeldanspruchs ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit gegen Zahlung des allgemeinen Beitragssatzes, zu ermöglichen. Damit soll unverhältnismäßigen Belastungen entgegengewirkt werden, die sich in einigen Fällen bei der Umstellung auf Krankengeldwahltarife vor allem für ältere Versicherte ergeben haben.
Über den Vorschlag der SPD, für unständig Beschäftigte wieder einen Krankengeldanspruch ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit einzuführen, konnte mit der CDU/CSU-Fraktion kein Konsens erzielt werden. Allerdings gehen nach unseren Informationen die Rundfunkanstalten vermehrt dazu über, auch ihren so genannten "Freien" einen Entgeltfortzahlungsanspruch in den ersten sechs Krankheitswochen einzuräumen. Ich halte dies für die sachgerechtere Lösung und hoffe, dass dieses Modell weitere Verbreitung findet.
Das Gesetz soll zum 1. August 2009 in Kraft treten. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben bestehende Wahltarife gültig. Danach enden sie automatisch, d.h., auch Versicherte, die bereits einen Wahltarif gewählt haben, können sich dann für eine andere Absicherung des Risikos entscheiden.
Zunächst bleibt allerdings das weitere Gesetzgebungsverfahren abzuwarten.
Darüber hinaus würde ich Sie bitten, sich bei Fragen, die Sie an mich in meiner Funktion als Bundesministerin für Gesundheit richten, direkt an das Bundesministerium für Gesundheit zu wenden.
Wenn Sie uns schreiben wollen: info@bmg.bund.de
Oder rufen Sie an. Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums http://www.bmg.bund.de finden Sie die nach verschiedenen Themen sortierten Telefonnummern des Bürgertelefons.
Auch wenn jedes Schreiben an mich auf Abgeordnetenwatch von mir, einer Mitarbeiterin oder einem MItarbeiter zumindest gelesen wird, kann ich wegen der sehr großen Zahl an Briefen und E-Mails, die ich jeden Tag erhalte, nicht alle persönlich beantworten. Dafür bitte ich Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt