Frage an Ulla Schmidt von Peter C. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Ministerin
Sehr geehrte Frau Ulla Schmidt.
Es wird und wurde von den etablierten Parteien schon immer wieder angepriesen, daß man als Bürger für das Alter Rücklagen bilden soll. Dies habe ich 1994 insofern getan, indem ich mir Monat für Monat Geld vom Munde abgespart und in einer sogenannten Direktversicherung einbezahlt habe. Mein Vertrag war so geartet, daß nach einer zwölfjährigen Ansparphase und direkter Einmalauszahlung keine zusätzlichen Sozialbeiträge mehr fällig werden.
Auf diesen Vertrag habe ich gebaut und habe mich voll darauf verlassen.
Das ist das einzige was ich habe für das Alter.
Nun haben sie wie oben schon beschrieben im Jahre 2004 einfach die Gesetzgebung so verändert, daß auch für Einmalauszahlungen zusätzliche Sozialversicherungsbeträge fällig werden.
Nun meine Frage: Wieso gilt mein Vertrag nicht mehr so wie geschrieben ?
Wo bleibt der Bestandsschutz für Altverträge ?
Ich verstehe die Welt nicht mehr. Es kann doch nicht angehen, daß man als Gesetzgeber einfach so über den Bürger hinweg Entscheidungen trifft, bei denen das Vertragsrecht in den Hintergrund getreten wird. Wenn schon, dann hätte ich es gerade noch verstanden, daß ab 2004 bis 2006, als es dann zu meiner Auszahlung kam, die 24 Monate nachträglich versicherungspflichtig geworden wären.
Es ist aus meiner Sicht nicht Grundgesetzkonform, wenn man so in Verträge einwirkt.
Finden sie das Gerecht?
Können sie vieleicht meine große Enttäuschung nachempfinden?
Wir empfinden das so, als wenn man uns etwas stehlen würde, was uns vertraglich zusteht.
Nun eine letzte Frage an sie sehr geehrte Frau Ulla Schmidt????
Ist das endgültig so entschieden, oder kann es sein, daß Altverträge noch nachträglich den Bestandsschutz erhalten? Wir wissen leider nicht, ob in diesem Punkt noch etwas läuft oder nachverhandelt wird.
Es verbleibt mit freundlichem Gruß,
Peter Clemenz (Rentner)
Sehr geehrter Herr Clemenz,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Seit der Gesundheitsreform 2004, die von einer breiten Mehrheit im Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde, müssen gesetzlich krankenversicherte Rentner u. a. auf Betriebsrenten und Direktversicherungen den vollen Kassenbeitrag zahlen. Natürlich habe ich Verständnis dafür, dass Betroffene gerne geringere Beiträge bezahlen würden. Im Mai 2006 hat das Bundessozialgericht diese Regelung jedoch -- wie erwartet - ausdrücklich bestätigt.
Ziel der Neuregelung war, verschiedene Alterseinkünfte möglichst gleich zu behandeln. Dies gebietet der Anspruch, in einem sozialen Versicherungssystem Beiträge auch möglichst solidarisch aufzubringen. Früher wurden regelmäßige Rentenzahlungen in bestimmten Fällen stärker belastet als Einmalzahlungen. Auf einmalig ausgezahlte Versorgungsbezüge mussten früher dann keine Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt werden, wenn die Auszahlung vor Beginn einer rentenähnlichen Zahlung einer betrieblichen Altersversorgung gewählt wurde. Laufende Versorgungsbezüge und "Kapitalabfindungen" nach Renteneintritt wurden dagegen zur Beitragszahlung herangezogen. Um die Beitragspflicht zu umgehen, wurde deshalb vielfach eine betriebliche Altersversorgung in Form einer einmaligen Kapitalleistung gewählt. Damit war Folgendes möglich: Der Empfänger einer Kapitalleistung legt diese auf einem Bankkonto an und hebt hiervon beitragsfrei monatlich in gleicher Höhe Beträge ab, in der ein anderer eine - beitragspflichtige - Betriebsrente bezieht. Die tatsächliche Beitragsleistung an die Krankenkasse spiegelte somit nicht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Betroffenen wider. Diese Möglichkeit wurde mit der Neuregelung ausgeschlossen.
Die Neuregelung ist aber auch vor dem Hintergrund von Generationengerechtigkeit zu sehen: Wir konnten - auch und gerade in der damals extrem schwierigen wirtschaftlichen Lage -- die Lohnkosten nicht ständig mit steigenden Beiträgen zur Krankenversicherung belasten und gleichzeit bestimmte Renteneinkommen außen vor lassen.
Zu betonen ist nicht zuletzt, dass auch die Renterinnen und Rentner, von dem umfassenden und qualitativ hochwertigen Leistungskatalog der Krankenkassen profitieren.
Darüber hinaus würde ich Sie bitten, sich bei Fragen, die Sie an mich in meiner Funktion als Bundesministerin für Gesundheit richten, direkt an das Bundesministerium für Gesundheit zu wenden.
Wenn Sie uns schreiben wollen: info@bmg.bund.de
Oder rufen Sie an. Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums www.bmg.bund.de finden Sie die nach verschiedenen Themen sortierten Telefonnummern des Bürgertelefons.
Auch wenn jedes Schreiben an mich auf Abgeordnetenwatch von mir oder einer Mitarbeiterin zumindest gelesen wird, kann ich wegen der sehr großen Zahl an Briefen und E-Mails, die ich jeden Tag erhalte, nicht alle persönlich beantworten. Dafür bitte ich Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt