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Frage von Helmut N. •

Frage an Ulla Schmidt von Helmut N. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Ministerin Schmidt

Leider kam ich gestern nicht durch um das zu Fragen.
Ich habe schon zwei mal versucht meine Fragen an Sie, Frau Ministerin, zu stellen aber Sie antworten einfach nicht.
Ich habe mich 2002 bei der Krankenkasse falsch entschieden was sich aber erst nach der Einspruchsfrist herausstellst hat.
Ich wollte von Ihnen, Frau Ministerin, wissen warum sich ein Bürger der einen Fehler gemacht hat , nicht mehr korrigieren kann. Sie Frau Ministerin tun es fast Täglich.
Ich möchte von der freiwilligem Versicherung in die Pflichtversicherung zurück. Ich bin Rentner und das Einkommen liegt weit unter der Bemessungsgrenze.
Können Sie mir erklären warum das nicht geht, oder gibt es eine Möglichkeit die keiner kennt außer Ihnen.
Ich bedanke mich im voraus

Antwort bekomme ich sowieso nicht wie schon 2 mal vorher
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Noack

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Noack,

ich bedaure sehr, wenn Ihre Fragen mich nicht erreicht haben. Ich weiß jedoch nicht, wohin Sie diese übermittelt haben.

Ihre aktuelle Anfrage gilt der Problematik von manchen freiwillig versicherten Rentnern in der gesetzlichen Krankenversicherung. Es geht darum, dass für manche freiwillig versicherte Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund einer Gesetzesänderung wirtschaftlich ungünstigere Bedingungen eingetreten sind. Für Rentner, die bis zum 31. März 2002 bereits freiwillig versichert waren, gab es eine Sonderregelung. Sie konnten sich bis zum 30. September 2002 entscheiden, ob sie die freiwillige Versicherung fortzuführen oder wieder als pflichtversichert eingestuft werden wollten. Diese Entscheidung konnte und kann nicht widerrufen werden; auch dann nicht, wenn eine Pflichtmitgliedschaft später wirtschaftlich günstiger wäre, wie dies bei Ihnen offensichtlich der Fall ist.

Perspektivisch sehe ich – auch für Sie - die solidarische Bürgerversicherung. Wenn die von mir favorisierte Bürgerversicherung parlamentarische Mehrheiten findet, werden auch entsprechende Barrieren im Hinblick auf Wechselmöglichkeiten und Beitragsdiskrepanzen der Vergangenheit angehören. Im System der Bürgerversicherung, das ich anstrebe, in der die Finanzierungsbasis überall dieselbe ist, kann jeder frei seine Krankenversicherung wählen. Ich werde weiterhin für entsprechende Mehrheiten werben.

Darüber hinaus würde ich Sie bitten, sich bei Fragen, die Sie an mich in meiner Funktion als Bundesministerin für Gesundheit richten, direkt an das Bundesministerium für Gesundheit zu wenden.

Wenn Sie uns schreiben wollen: info@bmg.bund.de

Oder rufen Sie an. Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums www.bmg.bund.de finden Sie die nach verschiedenen Themen sortierten Telefonnummern des Bürgertelefons.

Auch wenn jedes Schreiben an mich auf Abgeordnetenwatch von mir oder einer Mitarbeiterin zumindest gelesen wird, kann ich wegen der sehr großen Zahl an Briefen und E-Mails, die ich jeden Tag erhalte, nicht alle persönlich beantworten. Dafür bitte ich Sie um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt