Frage an Ulla Schmidt von Susanne W. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Schmidt,
am 3.12.2008 hatte ich Ihnen schon einmal unsere Situation dargelegt, aber leider noch keine Antwort bekommen. Ich möchte daher das Thema etwas vertiefen.
Ein Arbeitnehmer, der in gutem Glauben die 55er-Regelung unterschrieben hat, wird ab dem 1.1.2009 mit dem vollen Beitragssatz von 15,5 % von der Krankenkasse belastet. Einen Arbeitgeber, der 50 % des Beitrages übernimmt, wie es die Arbeitgeber bei einem normalen Arbeitsverhältnis machen, gibt es nicht.
Warum unterschreibt ein Arbeitnehmer die 55er Regelung ? Z.B. um zu verhindern, das ein junger Arbeitnehmer, der eine Frau und Kinder und noch eine längere berufliche Zukunft hat, betriebsbedingt gekündigt wird.
Leider war zu dem Zeitpunkt noch nicht bekannt, dass eine Gesundheitsreform durchgepeitscht wird, die noch mehr Nachteile für die Arbeitnehmer bringt.
Auf Rückfrage bei der Krankenkasse bekamen wir die Antwort: normalerweise hätte die Krankenkasse so gut gewirtschaftet, dass nach den wirtschaftlichen Gesichtspunkten der Beitrags-satz weit unter dem jetzt vorgeschriebenen Satz läge, d.h. wir haben eine Krankenkasse, die gut wirtschaftet - aber gezwungenermaßen die Gesundheitsreform mitmachen und dadurch Krankenkassen, die in einer freien Wirtschaft längst Konkurs angemeldet hätten, mit über Wasser halten muss.
Warum werden Arbeitnehmer nicht dadurch entlastet, in dem man die Spreu vom Weizen trennt und nur noch die wirtschaftlich arbeitenden Krankenkassen zuläßt ?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit den besten Wünschen für ein neues Jahr,
Susanne Wischhöfer