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Frage von Harry K. •

Frage an Ulla Schmidt von Harry K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Ministerin Schmidt,

ich arbeite an einer Schule und hier sind selbst viele meiner Schüler erstaunt, wie wenig Sie persönlich und offen, für den Gesundheitsschutz, sprich Nichtraucherschutzgesetz eintreten. Viel ist zu hören von Gesundheitsfonds, gleichmachen von Privat- und gesetzlichen Krankenkassen etc. Eines der wichtigsten Themen wird ausgenommen. Das Thema der Droge Zigarette. Es steht ja heute außer Zweifel, dass die Zigarette mit suchterhaltenden Substanzen versetzt wird. Werden Lebensmittel nicht ganz sachgerecht produziert, geht ein Aufschrei durch Ihre Reihen. Bei der Droge Zigarette gibt es zwar einige Ihrer Kollegen, die sich vehement für den Schutz der Nichtraucher und damit auch für den Schutz der Jugend einsetzen, von Ihnen jedoch ist nur sehr wenig bis nichts zu hören. In vielen anderen Ländern hat schon seit langer Zeit ein Umdenken begonnen, wird vieles zu 100% umgesetzt. Deutschland jedoch ist hier ein Entwicklungsland. Unerträglich, da die Gesundheitskosten, bzw. die Nachsorge von Nikotinkranken bei weitem den Ertrag der Tabaksteuer übersteigen. Erschreckend ist zu sehen, wie viele meiner Schüler und das mit ca. 12- 13 Jahren "cool" am Glimmstängel hängen und nicht mehr davon loskommen. Es tut weh, das zu sehen. Auch Sie müssen sich hier in der Verantwortung sehen. Und dass Nichtraucherschutz Ländersache ist, hat nicht als Ausrede zu gelten. Auf eine positive Antwort wartend,

mit freundlichen Grüßen

Kraxenberger Harry

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Sehr geehrter Herr Kraxenberger,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage. Ich bin überrascht, dass Sie den Eindruck haben, dass ich mich nicht "persönlich und offen" für den Nichtraucherschutz einsetze. Ich bin eine der vehementesten Verfechterinnen eines besseren Nichtraucherschutzes, was sich nicht nur daran zeigt, dass das Bundesministerium für Gesundheit das erste rauchfreie Ministerium war, sondern auch an unseren gesetzlichen Aktivitäten.

Da ist zum Beispiel das Nichtraucherschutzgesetz zu nennen. Am 1. September 2007 ist das Bundesgesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in Kraft getreten. Der Bund hat darin den Nichtraucherschutz für die Bereiche geregelt, für die er nach dem Grundgesetz zuständig ist. Zu den öffentlichen Einrichtungen, die von dem grundsätzlichen Rauchverbot betroffen sind, gehören Behörden, Dienststellen, Gerichte und sonstige öffentliche Einrichtungen des Bundes sowie bundesunmittelbare Körperschaften, Anstalten und Stiftungen. Auch Bundestag, Bundesrat, Bundespräsidialamt und Bundesverfassungsgericht sind vom Nichtraucherschutzgesetz erfasst. Das grundsätzliche Rauchverbot im Personenverkehr betrifft außerdem alle öffentlichen Verkehrsmittel wie Busse, Bahnen, aber auch Taxen.

Gerade auch im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes im Bezug auf das Rauchen habe ich mich stark gemacht. Wir haben sowohl eine Preiserhöhung, als auch ein Abgabeverbot von Zigaretten an Kinder und Jugendliche durchsetzen können. Gerade jugendlichen Rauchern haben wir den Zugang zu Zigaretten weitgehend erschwert. An Tankstellen, Kiosken und Automaten können Jugendliche unter 18 Jahren heute keine Zigaretten mehr kaufen. Auch haben die von uns öffentlich geführten Debatten dazu beigetragen, das Bewusstsein der Eltern über die Gefahren von Passivrauchen zu schärfen. Dies wird auch dazu führen, dass sich Eltern hier ihrer Verantwortung gegenüber Kindern bewusster sind und sich dementsprechend verhalten.

Sie können sich darauf verlassen, dass Sie mich im Kampf für den Nichtraucherschutz immer an Ihrer Seite haben. Auch ich möchte verhindern, dass "coole" jugendliche Raucher ihre Gesundheit gefährden. Ich werde mich auch in Zukunft für eine bessere Aufklärung über die Gefahren des Rauchens einsetzen.

Ich freue mich sehr, dass Sie sich persönlich für den Schutz gerade junger Menschen einsetzen. Auf Menschen wie Sie, die vor Ort Verantwortung übernehmen und sich mit den Kindern und Jugendlichen über so wichtige Themen des individuellen Gesundheitsschutzes auseinandersetzen, sind wir angewiesen. Ich wünsche Ihnen weiterhin möglichst viel Erfolg.

Darüber hinaus würde ich Sie bitten, sich bei Fragen, die Sie an mich in meiner Funktion als Bundesministerin für Gesundheit richten, direkt an das Bundesministerium für Gesundheit zu wenden.

Wenn Sie uns schreiben wollen: info@bmg.bund.de

Oder rufen Sie an. Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums www.bmg.bund.de finden Sie die nach verschiedenen Themen sortierten Telefonnummern des Bürgertelefons.

Auch wenn jedes Schreiben an mich auf Abgeordnetenwatch von mir, einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter zumindest gelesen wird, kann ich wegen der sehr großen Zahl an Briefen und E-Mails, die ich jeden Tag erhalte, nicht alle persönlich beantworten. Dafür bitte ich Sie um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt