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Frage von Thomas S. •

Frage an Ulla Schmidt von Thomas S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Damen und Herren,

von den privaten Krankenversicherungen wird ja nun ein Basistarif angeboten, dessen Leistungen mit der gesetzlichen Krankenversicherung gleichgestellt sind. Die kostenlose Mitversicherung von Kindern wie bei der Gesetzlichen ist meines Wissens aber nicht enthalten. Warum müssen dies die Privaten nicht auch leisten ? Somit kann man doch hier nicht von Gleichstellung reden, oder wer kommt sonst für die kostenlose Mitversicherung von Kindern auf ?

MfG Thomas Stumboeck

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Sehr geehrter Herr Stumboeck,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Seit 1. Januar 2009 müssen alle privaten Krankenversicherungsunternehmen einen sogenannten Basistarif anbieten. Der Leistungsumfang dieses Tarifs muss in Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen vergleichbar sein und darf gleichzeitig den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse (in 2009 rund 570 Euro) nicht überschreiten. Und kein Unternehmen darf Versicherte im Basistarif ablehnen, Leistungen ausschließen oder Risikozuschläge verlangen.

Systematisch ist es nicht möglich, privaten Versicherungen vorzuschreiben, dass sie Kinder kostenlos mitversichern müssen. Gesetzliche Krankenkassen basieren auf dem Solidarprinzip, das bedeutet, dass gesetzlich Versicherte als Gesamtheit für einander einstehen: Gesunde bezahlen für Kranke, Junge bezahlen für Alte und Kinderlose, die ja bekanntlich wesentlich geringere Ausgaben haben, zahlen für Familien mit Kindern. Das Solidarprinzip ist eine Art Gesellschaftsvertrag, in dem alle Bürgerinnen und Bürger Verantwortung für ihre Mitmenschen übernehmen. Ich halte unerschütterlich an diesem Solidarprinzip als dem besten Prinzip in der Sozialversicherung fest, weil es gerecht ist und für fairen Ausgleich von unverschuldeten Unterschieden sorgt. Gerade in elementaren Dingen wie der Krankenversorgung müssen wir für alle Menschen die bestmögliche Versorgung sicherstellen.

Private Versicherungen basieren jedoch systematisch nicht auf diesem Prinzip, sondern jedes Individuum schließ dort unabhängig vom Rest der Bevölkerung einen Vertrag, in dem sein Versicherungsschutz individuell geregelt wird. Das beitragsfreie Mitversichern von Kindern wäre dabei systemfremd. Schließlich funktioniert die private Krankenversicherung nach dem Individualprinzip, in dem jeder für sich selbst verantwortlich ist und lediglich sich selbst absichert.

Die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern ist nur in einer solidarischen Ordnung wie bei den gesetzlichen Krankenkassen möglich. Daher kämpfe ich auch weiterhin für die Bürgerversicherung, in der alle Bürgerinnen und Bürger solidarisch für einander einstehen. Ich halte die kostenlose Mitversicherung von Kindern, den einkommensabhängigen Beitragssatz, das gemeinsame Tragen von Risiken etc. für gerecht und daher für alle Bürgerinnen und Bürger für erstrebenswert. Nur die faire Beteiligung aller kann auf Dauer eine gute medizinische Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger garantieren.

Darüber hinaus würde ich Sie bitten, sich bei Fragen, die Sie an mich in meiner Funktion als Bundesministerin für Gesundheit richten, direkt an das Bundesministerium für Gesundheit zu wenden.

Wenn Sie uns schreiben wollen: info@bmg.bund.de

Oder rufen Sie an. Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums www.bmg.bund.de finden Sie die nach verschiedenen Themen sortierten Telefonnummern des Bürgertelefons.

Auch wenn jedes Schreiben an mich auf Abgeordnetenwatch von mir, einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter zumindest gelesen wird, kann ich wegen der sehr großen Zahl an Briefen und E-Mails, die ich jeden Tag erhalte, nicht alle persönlich beantworten. Dafür bitte ich Sie um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt