Frage an Ulla Schmidt von Klaus S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Schmidt,
noch dauert es einige Tage, bis die Gesundheitsreform in Kraft treten wird und schon melden einige Krankenkassen, dass sie von ihren Versicherten wahrscheinlich Zusatzbeiträge erheben müssen.
Ich habe nur eine einzige Frage an Sie:
Wenn ich mich bei meinem Hausarzt nunmehr für eine neue Blutdruckmessung und für eventuell bei gleicher Gelegenheit vorzunehmenden EKG- und Ultraschall-Untersuchungen anmelde - wird meine Krankenkasse das als Mehrausgaben und somit als Grund für die Erhebung eines Zusatzbeitrages ansehen und wäre sie dazu berechtigt ?
MfG
Steinmetz
Sehr geehrter Herr Steinmetz,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Mit der jüngsten, sehr umfassenden Gesundheitsreform wurden keine Leistungen eingeschränkt, sondern -- im Gegenteil -- der Leistungsumfang zielgenau ausgebaut: Präventions- und Rehabilitationsleistungen, Impfungen oder eine bessere Palliativversorgung sind nur einige Beispiele. Über die einzelnen Reforminhalte können Sie sich auf www.die-gesundheitsreform.de informieren.
Ein Element der umfassenden Gesundheitsreform ist der Gesundheitsfonds, der seit 1. Januar 2009 in Kraft ist. Er führt zu einer fairen Beitragszahlung durch allen gesetzlich Versicherten. Künftig zahlen alle Mitglieder einen gleichen prozentualen Beitrag in den Gesundheitsfonds ein -- egal ob Ost oder West, ob Nord oder Süd, ob Stadt oder Land, ob Jung oder Alt, ob agiler Internetnutzer, Manager, Kassiererin oder bedürftiger Altenheimbewohner.
Daneben führt der Gesundheitsfonds zu einem Wettbewerb der Krankenkassen um guten Service und gute Verträge -- statt um junge gesunde Gutverdiener. Schließlich können schlechter wirtschaftende Kassen künftig auch nicht mehr für viele Versicherte unbemerkt ihren Beitrag erhöhen und über die Arbeitgeber vom Lohn abziehen. Die Transparenz von direkten Euro-und-Cent-Auszahlungen und Zusatzprämien wird jedem die Leistungsfähigkeit seiner Krankenkasse zeigen.
Zu Ihrer Frage hinsichtlich einzelner Behandlungskosten und eines möglichen Zusatzbeitrags: Die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen im Jahr 2009 werden durch den Gesundheitsfonds vollständig gedeckt. Alle von Experten geschätzten Leistungsausgaben wurden bei der Kalkulation des Beitragsatzes berücksichtigt und sozusagen "eingepreist"; d. h. keine Krankenkasse kann behaupten, wegen dieser oder jenen einzelnen Leistung müsse sie einen Zusatzbeitrag von Versicherten erheben. Insgesamt stehen den Krankenkassen dieses Jahr rund 11 Milliarden Euro mehr zur Verfügung als 2008.
Gegenwärtig erhebt nach unseren Kenntnissen keine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag. Wichtig ist zu wissen, dass ein solcher sozial auf maximal 1% des beitragspflichtigen Einkommens eng begrenzt ist. Außerdem geht mit der Erhebung bzw. Veränderung eines möglichen Zusatzbeitrags ein umfassendes Wechselrecht der Versicherten einher. Das heißt, wenn man mit den Leistungen seiner Krankenkasse nicht zufrieden ist, besteht die Option, ohne Hindernisse in eine andere Kasse einzutreten. Es scheint allerdings nicht sinnvoll, dies alleine aufgrund des Beitragssatzes bzw. möglicher Zusatzbeiträge zu entscheiden. Mehr noch als in der Vergangenheit werden sich Krankenkassen durch Zusatzleistungen und Service unterscheiden. Ich rate daher, dies bei Kassenwahlentscheidungen zu berücksichtigen.
Darüber hinaus würde ich Sie bitten, sich bei Fragen, die Sie an mich in meiner Funktion als Bundesministerin für Gesundheit richten, direkt an das Bundesministerium für Gesundheit zu wenden.
Wenn Sie uns schreiben wollen: info@bmg.bund.de
Oder rufen Sie an. Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums www.bmg.bund.de finden Sie die nach verschiedenen Themen sortierten Telefonnummern des Bürgertelefons.
Auch wenn jedes Schreiben an mich auf Abgeordnetenwatch von mir oder einer Mitarbeiterin zumindest gelesen wird, kann ich wegen der sehr großen Zahl an Briefen und E-Mails, die ich jeden Tag erhalte, nicht alle persönlich beantworten. Dafür bitte ich Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt