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Frage von Peter S. •

Frage an Ulla Schmidt von Peter S. bezüglich Gesundheit

Hallo und guten Tag ihr Lieben
Gerne moechte ich einen Rat bei Ihnen Einholen.
Seit 1994 bin ich Erwerbsunfaehig und Dauer Schmerzpatient bisher konnte ich mit Tramal long 200 1-0-1 und Woechentlichen Infiltrattionen Leben.
seit dem ich eine Musterpackung Tancolong ausprobiert habe brauchte ich die Infiltrationen nicht mehr. Mein Orthopaede kann Trancopal nicht zusaetzlich Verordnen da es sein Budget Uebersteigt. Darf ein Mediziner mit dem Hintergrund nicht Ausreichender Finazielle Mittel die Verordnung Ablehnen?
Für die Beantwortung meiner Frage darf ich jetzt schon einmal meinen dank Aussprechen.
mit freundlichen Grüßen
Peter Schumacher

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schumacher,

vielen Dank für die Schilderung Ihres Falles. Ich hoffe, es geht Ihnen soweit gut.

Zu Ihrem Anliegen: Solange eine Behandlung oder die Verschreibung eines Medikamentes medizinisch geboten und notwendig ist, ist der Arzt verpflichtet, diese durchzuführen. Das möglicherweise dadurch ausgelöste Mehr an Kosten bedeutet für den Arzt keine finanziellen Konsequenzen, wenn er beispielsweise entsprechende Praxisbesonderheiten geltend machen kann. Natürlich sind Ärzte dazu angehalten, bei gleicher Wirksamkeit günstigere Medikamente (z.B Generika) zu verschreiben. Ansonsten wäre das gesamte Gesundheitssystem schnell unbezahlbar. Ein notwendiges Medikament darf Ihnen der Arzt jedoch in keinem Fall verweigern, schon gar nicht unter Berufung auf sein Budget.

Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich in diesem Forum zu medizinischen Fragen keine Stellung nehmen kann. Von hier aus ist es unmöglich den medizinischen Sachverhalt zu bewerten. Sie sollten sich daher ein weiteres Mal mit Ihrem Arzt beraten und zudem Ihre Krankenkasse kontaktieren. Schließlich zahlen Sie an Ihre Krankenkasse Beiträge auch dafür, dass diese Ihnen hilft.
Für eine mögliche persönliche Unterstützung durch mein Büro, würde ich Sie bitten, sich direkt mit diesem in Verbindung zu setzen. Am besten teilen Sie uns Ihre Kontaktdaten über die E-Mailadresse ursula.schmidt@bundestag.de unter Bezugnahme auf Ihre Frage mit.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt