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Frage von Hartmut L. •

Frage an Ulla Schmidt von Hartmut L. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Schmidt,

Mitte Nov. überraschte mich die TK mit den Auswirkungen der Gesundheitsreform. Der erhöhte Höchstsatz, den ich als Selbstständiger zahle, würde niedriger. Für das KG bräuchte ich eine extra Versicherung.
Nachdem ich die Unterlagen für die KG-Versicherung erhielt wurde ich noch mal überrascht. Die Beträge sind vom Alter abhängig.
Ich habe nun über 40 Jahre, davon ca. 30 Jahre Höchstsätze und davon wieder über 15 Jahre den erhöhten Höchstsatz gezahlt. Jetzt hat man mir per Gesetz einen Teil des Solidarpaktes gekündigt.
Auf die soziale Notwendigkeit dieses Paktes haben sich der Gesetzgeber und die Pflichtversicherer in diesen über 40 Jahren immer wieder bezogen. Wegen dieser sozialen Verantwortung habe ich auf einen Wechsel in die PKK verzichtet.
Ich möchte nun von Ihnen Auskunft warum
1. die Mitteilung so spät erfolgte so dass quasi keine freie Versicherungswahl mehr möglich ist? ( bei anderen Versicherungen beginnt der Schutz erst nach 3 Monaten.
2. lässt der Gesetzgeber zu dass ich nach über 40 Jahren meine Ansprüche verliere? Warum gibt es für langjährig freiwillig Versicherte keine angemessenen Übergangsregelungen wie seinerzeit bei der Arbeitsunfähigkeitversicherung?
3. lässt der Gesetzgeber eine Altersstaffelung zu, deren nicht vorhanden sein ich mit meinen mehr als 40 jährigen Beitragsleistungen mit finanziert habe. ( Für ( gering verdienende ) Pflichtversicherte, die ich bis heute mitsubventioniert habe, ändert sich nichts.)

Eine sozialgerichtliche Überprüfung behalte ich mir vor und erwarte daher eine der Sache angemessen zügige Bearbeitung.

Gestatten Sie mir abschliessend noch diese Bemerkung:
Die SPD wollte die Bürgerversicherung. Ich habe diese praktiziert. Ein sozialdemokratisches Ministerium hindert mich jetzt an der Fortführung. Das finde ich doch äusserst fragwürdig!

Mit freundlichen Grüssen
H. Leder

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