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Frage von Friedrich M. •

Frage an Ulla Schmidt von Friedrich M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Ministerin,

Ihre Gesundheitsreform hat bezüglich der Bezahlung von Krankenhausleistungen mit der Fallpauschale den richtigen Ansatz. Sehr wichtig dabei sind jedoch die richtigen Rahmenbedingungen, doch diese sind schockierend.

In der Fernsehsendung "Menschen bei Maischberger" ( http://www.daserste.de/mediathek_blank/play.asp?cid=22364 ) wurden die Zuschauer unter anderem auch über die Bezahlung einer Herzoperation informiert. Ein Krankenhaus erhält bei positivem Ausgang einer Herzoperation weniger Geld als bei tödlichem Ausgang.

Diese finanziellen Rahmenbedingungen sind schockierend, weil sie einen Anreiz für Schlechtleistungen schaffen, die der Patient mit seinem Leben bezahlen muss. Nur eine Regelung, die dem Ziel des Patienten dient, ist akzeptabel.

Welchen verheerenden Einfluss falsche Anreizsysteme haben, zeigt die aktuelle Finanzkrise. Stichwort: Bonuszahlungen.

Alle Bezahlsysteme müssen aus meiner Sicht so gestaltet sein, dass sie positive Leistungen honorieren und negative Leistungen bestrafen, sonst sind sie handwerklich schlecht gemacht. Wobei die Einordnung positiv und negativ im Gesundheitswesen ausschließlich vom Ziel des Patienten bestimmt werden muss.

Unverzichtbar ist auch der Patienten-Zugriff auf die Leistungs-Daten der Krankenhäuser. Alle wichtigen Krankenhaus-Leistungen müssen in einer transparenten Liste erfasst und bundesweit gegenüber gestellt werden. Dieses sorgt für eine Qualitätssteigerung der Krankenhaus-Leistungen und der Patient kann für seine Krankheit die richtige Krankenhauswahl treffen.

Frau Ministerin, wie ist es zu diesen gravierenden Fehlern bezüglich der Rahmenbedingungen gekommen?

Sollten Sie dieses in den Verantwortungsbereich der Krankenkassen und deren Vertragspartner abschieben, dann kommen Sie nach meiner Überzeugung Ihrer laut Amt übernommenen Verantwortung nicht nach.

Mit freundlichem Gruß
Friedrich Meyer

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Sehr geehrter Herr Meyer,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Bis zum Jahr 2003 wurden die stationären Krankenhausleistungen über sogenannte Pflegesätze vergütet, die je Tag des Krankenhausaufenthaltes zu zahlen waren. Diese tagesbezogenen Pflegesätze wurden unabhängig davon berechnet, wie hoch der Behandlungsaufwand für den einzelnen Patienten tatsächlich war. D. h. ein leicht erkrankter Patient bzw. seine Krankenversicherung zahlte bei gleicher Behandlungsdauer genau so viel wie ein schwer kranker Patient, der auf der gleichen Fachabteilung eines Krankenhauses behandelt wurde. Die Vergütung war somit nicht leistungsgerecht. Aus diesem Grund wurde das Vergütungsverfahren durch ein pauschaliertes leistungsbezogenes Vergütungssystem ersetzt, das auf einem DRG-Fallpauschalen-System (Diagnosis Related Groups) basiert.

Die Höhe der DRG-Fallpauschalen richtet sich insbesondere nach Krankheitsart (Diagnose), Operation und Schweregrad der Erkrankung. D.h. für einen Patienten mit leichten Erkrankungen wird somit weniger in Rechnung gestellt als für einen Patienten mit einer schweren, aufwändig zu behandelnden Erkrankung. Es ist daher kein Widerspruch, dass ein Krankenhaus eine höhere Vergütung erhält, auch wenn der Patient oder die Patientin die Operation nicht überlebt. Kommt es im Laufe einer Operation zu Komplikationen, setzen die behandelnden Ärzte alle zur Verfügung stehenden notwendigen Mittel ein, um das Leben des Patienten zu retten. Auch wenn dies nicht immer gelingt, bestimmen der Einsatz der Mittel und die daraus entstehenden Kosten die Höhe der Vergütung. Verläuft eine Operation komplikationslos, sind in der Regel auch der Aufwand und damit die Kosten geringer.

Grundsätzlich stimme ich Ihnen aber natürlich zu: Die Bezahlung der Leistungserbringer auch nach Qualität der erbrachten Leistung ist ein Ziel für das deutsche Gesundheitssystem, an dessen Umsetzung wir langfristig arbeiten müssen. Erste Ansätze haben wir im ambulanten Bereich schon ermöglicht. Auch im stationären Bereich könnte ich mir durchaus Modelle vorstellen, die in diese Richtung gehen.

Davon unabhängig ist allerdings das Thema der Qualitätstransparenz. Hier haben wir in den vergangenen Jahren einen großen Schritt nach vorne gemacht: Die Krankenhäuser müssen Qualitätsberichte erstellen und veröffentlichen. Zudem müssen sie am Prozess der externen Qualitätssicherung teilnehmen. Die Ergebnisse dieser Qualitätssicherungsmaßnahmen finden sich zunehmend auch auf den Homepages der jeweiligen Häuser -- für zentrale Qualitätsindikatoren ist eine Veröffentlichung inzwischen sogar verpflichtend. Zudem haben auch viele Krankenkassen Systeme aufgebaut, mit denen sie ihre Versicherten über die Tätigkeitsschwerpunkte aber auch über die Qualität in Krankenhäusern informieren. All diese Dinge werden in den kommenden Jahren weiter ausgebaut.

Im Übrigen wenden Sie sich bitte bei Fragen, die Sie an mich in meiner Funktion als Bundesministerin für Gesundheit richten, direkt an das Bundesministerium für Gesundheit.

Wenn Sie uns schreiben wollen: info@bmg.bund.de

Oder rufen Sie an. Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums http://www.bmg.bund.de finden Sie die nach verschiedenen Themen sortierten Telefonnummern des Bürgertelefons.

Auch wenn jedes Schreiben an mich auf Abgeordnetenwatch von mir oder einer Mitarbeiterin zumindest gelesen wird, kann ich wegen der sehr großen Zahl an Briefen und E-Mails, die ich jeden Tag erhalte, nicht alle persönlich beantworten. Dafür bitte ich Sie um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt