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Frage von Clarissa W. •

Frage an Ulla Schmidt von Clarissa W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Schmidt,
wir möchten gerne wissen, warum Sie selbständig Versicherte in der GKV, die seit Jahrzehnten Höchstbeiträge zahlen und in der Relation die niedrigsten Kosten verursachen, ab 1.1.2009 mit einem Beitrag von insgesamt 712,56 Euro monatlich zur Kasse bitten lassen. Sie lassen es ebenfalls zu, dass diese Menschen, die z. T. Jahrzehnte in der GKV Höchstbeiträge (AG und AN-Anteil) zahlen mussten, ab dem 1.1.2009 nach dem Alter eingestuft werden. Warum dürfen hier Kriterien einer PKV angewendet werden, wenn im Gegenzug nicht berücksichtigt wird, dass z. B. die Ehefrau eigenständig versichert ist? Warum legen Sie einem Ehepaar somit knapp 14.000 Euro GKV auf (11.360 Euro Eigenleistung) auf? Wie sollen die Menschen solche Summen bezahlen? Glauben Sie nicht auch, dass Sie damit nur erreichen, dass es keinen mehr geben wird, der in eine GKV geht und somit die Solidargemeinschaft stützt?

Mit freundlichen Grüßen

Clarissa Weilbächer

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Weilbächer,

danke für Ihre Frage. Zu Ihrem Beitragssatz: Für freiwillig wie gesetzlich Versicherte gilt seit 1. Januar bis zum Sommer 2009 der gleiche Beitragssatz von 15,5%. Diese – verglichen mit dem Durchschnitt – temporäre Beitragserhöhung stellt zwar für einige Versicherte eine Mehrbelastung, für andere jedoch auch eine Entlastung dar. Gerade viele alte und kranke Menschen werden finanziell entlastet; denn viele von diesen sind in sogenannten "Versorgerkrankenkassen" versichert, die in der Vergangenheit einen überdurchschnittlich hohen Beitragssatz erhoben haben. Der Beitrag, den Sie bezahlen, ist demnach nicht abhängig von Ihrem Status als freiwillig Versicherte, sondern war Teil der Gesundheitsreform, die die Beiträge für alle Versicherten, egal ob Ost oder West, ob Nord oder Süd, ob Alt oder Jung, angeglichen hat.

Sie beschreiben, dass sie monatlich 712,56 Euro an die GKV zahlen müssten. Das kann so nicht sein. Die Höchstgrenze für gesetzliche Versicherte mit Krankengeldanspruch (also abhängig Beschäftigte) ist derzeit 569,63 Euro pro Monat, für Selbständige (zunächst) ohne Krankengeldanspruch sogar nur 547,56 Euro. Hintergrund ist die Beitragsbemessungsgrenze, die festschreibt, wieviel ihre Krankenkasse maximal von Ihnen verlangen kann. Diese liegt zur Zeit bei 3675 Euro pro Monat. Hierauf sind mit Krankengeldanspruch 15,5% und ohne 14,9% zu entrichten. Ab 1. Juli 2009 wird es hier eine Entlastung geben, denn dann wird der Beitragssatz für alle auf 14,9 % gesenkt, ohne Krankengeldanspruch auf 14,3%. Das bringt dann für Selbstständige einen Höchstbetrag von 525,53 Euro mit sich.

Des Weiteren kritisieren sie die Altersstaffelung, die in der Krankengeldversicherung eine Rolle gespielt hat. Ein Element der Gesundheitsreform war, dass sich freiwillig Versicherte ab 1. Januar 2009 über individuelle Wahltarife gegen Arbeitsunfähigkeiten flexibel versichern können. Die Erfahrungen mit dieser Lösung waren jedoch nicht so, wie gewünscht. Neben Problemen hinsichtlich der Kassenbindung war ein Problem in der Tat, dass diese Krankengeldwahltarife zumeist nach Alter der Versicherten gestaffelt waren. Dies hat auch nach unserer Überzeugung zu einer ungerechter Belastung gerade älterer Menschen geführt. Deswegen sieht die Regierungskoalition eine neue Lösung zur individuellen Krankengeldversicherung vor. Mit der Arzneimittelnovelle beabsichtigen wir, das gegenwärtige Modell durch eine solidarische Lösung abzulösen. Dann sollen auch alle freiwillig gesetzlich versicherten Selbständigen wieder die Möglichkeit erhalten, sich ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit über das „gesetzliche“ Krankengeld abzusichern, sprich den altersunabhängigen Beitragssatz inklusiv Krankengeldanspruch zu zahlen. Ansprüche darüber hinaus, also höhere oder früher einsetzende Krankengeldansprüche, können dann über Wahltarife flexibel mit der Krankenkasse vereinbart werden. Vorgesehen ist zudem, dass die Wahltarife weiterhin auch eine generelle Option bleiben. Grundsätzlich dürfen diese Wahltarife keine Altersstaffelungen mehr enthalten. Insgesamt wollen wir mit der neuen Lösung die Wahlmöglichkeiten für Sie erweitern.

Darüber hinaus würde ich Sie bitten, sich bei Fragen, die Sie an mich in meiner Funktion als Bundesministerin für Gesundheit richten, direkt an das Bundesministerium für Gesundheit zu wenden.

Wenn Sie uns schreiben wollen: info@bmg.bund.de

Oder rufen Sie an. Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums http://www.bmg.bund.de finden Sie die nach verschiedenen Themen sortierten Telefonnummern des Bürgertelefons.

Auch wenn jedes Schreiben an mich auf Abgeordnetenwatch von mir oder einer Mitarbeiterin zumindest gelesen wird, kann ich wegen der sehr großen Zahl an Briefen und E-Mails, die ich jeden Tag erhalte, nicht alle persönlich beantworten. Dafür bitte ich Sie um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt