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Frage von Heribert K. •

Frage an Ulla Schmidt von Heribert K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Schmidt,

als "Selbständiger" bin ich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (TKK) versichert. Ab dem 01.01.2009 haben wir einheitliche Beitragssätze. Von der AOK-Bayern erfahre ich, dass ich bei einem Wechsel als AOK-Mitglied einen "USB-Stick" und Kinokarten zum 1/2 Preis bekomme. Soll ich jetzt wechseln? Bei der TKK gibt es nichts vergleichbares. Als Verbraucher möchte ich gerne wissen, wie sich die gesetzlichen Krankenkassen in den Leistungen unterscheiden. Im Preis tun sie es ja offensichtlich nicht mehr. Ich habe beim Ihrem Bürgertelefon angerufen. Mit Hinweis auf die Neutralitätspflicht des Ministeriums keine Antwort. Ich habe versucht, per e-mail Kontakt mit dem Bundesmin. für Ernährung, Landwirtsch. u. Verbraucherschutz aufzunehmen. Als Verbraucher muss ich wissen, wie und wo ich die Leistungen der Kassen vergleichen kann. Keine Antwort. Es gibt Grundleistungen und satzungsmäßige Leistungen der Kassen. Wo kann ich die satzungsmäßigen Leistungen im Überblick vergleichen. Wer kann mir helfen? Oder muss ich den USB-Stick nehmen um damit im Krankheitsheitsfall meine persönlichen Daten bei der Kinokasse abliefern zu können?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Karsch,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Mit der Neuordnung des Wettbewerbs zwischen den Krankenkassen durch den Gesundheitsfonds mit seinen fairen, risikoadäquaten Zuweisungen an jede Krankenkasse werden sich Krankenkassen in der Tat noch viel mehr als in der Vergangenheit bemühen, durch besseren Service, passende Zusatzleistungen oder auch spezielle Behandlungsprogramme wie Hausarzttarife Versicherte für sich zu gewinnen.

Das umfassende medizinische Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen ist gesetzlich vorgegeben und unterscheidet sich deshalb kaum. Unterschiede gibt es vor allem bei bestimmten Wunsch- und Serviceleistungen, die über diesen Katalog hinausgehen. Insofern macht es durchaus Sinn, wenn Sie für sie relevanten Zusatzleistungen, wie z.B. Homöopathie oder Akupunktur, im Zusatzangebot der jeweiligen Kasse vergleichen. Überdies bieten viele Krankenkassen Bonusprogramme an, die beispielsweise eine Rückerstattung der Praxisgebühr vorsehen. Die von Ihnen genannten Beispiele wie "Kinokarten" oder ähnliches sind mir nicht bekannt und muten eher eigenartig an. Derartige kassenleistungsferne "Prämien" würde ich grundsätzlich nicht zur Basis meiner Kassenwahlentscheidung machen.

Informationen über Zusatzleistungen bzw. über die angesprochenen Programme finden sie in der Regel auf der Homepage der jeweiligen Krankenkasse.

Aber auch in Zukunft werden sich Krankenkassen auch im Preis unterscheiden. Da es für Krankenkassen die Möglichkeit gibt, vom Versicherten Zusatzbeiträge einzufordern oder Beiträge zurück zu erstatten. Auch hier gilt es, den Kassenmarkt zu beobachten.

Ich als Gesundheitsministerin kann Ihnen keine Empfehlungen geben, welche spezifische Krankenkasse und gegebenenfalls welcher Wahltarif für Sie die richtige ist. Zum einen besteht hier für mich die bereits erwähnte Neutralitätspflicht, zum anderen kenne ich Ihre individuellen Bedürfnisse nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt