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Frage von Max M. •

Frage an Ulla Schmidt von Max M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Schmidt,

ich bin Empfänger einer Betriebsrente, wenn meine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt, wird dieser auch auf meine Betriebsrente erhoben oder beschränkt sich der Zusatzbeitrag auf meine normale Rente.

Mit freundlichen Grüßen
Max Mayerhofer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Mayerhofer,

vielen Dank für Ihre Frage. Ab Januar 2009 bekommt jede Krankenkasse in Deutschland zielgenau Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. Im nächsten Jahr sind diese Zuweisungen so austariert, dass die Ausgaben aller Krankenkassen gedeckt sind, im Ergebnis bekommen die Kassen rund 11 Mrd. Euro mehr als dieses Jahr. Zudem ist das System so ausgestaltet, dass Kassen mit mehr Älteren und mehr Kranken aus dem Gesundheitsfonds auch entsprechend mehr Geld erhalten, als solche, mit vielen gesunden bzw. jungen Versicherten. Trotzdem wird es Krankenkassen geben, die ihren Mitgliedern Prämien zurückzahlen und solche, die zusätzliche Beiträge erheben werden. Kommt eine Krankenkasse mit dem überwiesenen Geld nicht aus, darf sie einen Zuschlag erheben. Dessen Höhe ist aber sozial begrenzt: Die Kasse darf höchstens ein Prozent Ihres Bruttoeinkommens von Ihnen verlangen. Hierzu zählt auch Ihre Betriebsrente. Aber: in einem solchen Fall können Sie sofort die Kasse wechseln.

Denn wenn die Kasse Zusatzbeiträge verlangt oder später erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie könnten dann zum Beispiel zu einer gut wirtschaftenden Krankenkasse wechseln, die ihre Mitglieder mit einer Prämie am Erfolg beteiligt. Jede Krankenkasse muss Sie auf Antrag versichern, keine darf Sie ablehnen.

Bei der Wahl einer Krankenkasse empfehle ich Ihnen jedoch, neben der reinen Beitragshöhe, die ja sozial auf maximal 1% zusätzlich begrenzt ist, auch auf den Service und für Sie passende Angebote wie z.B. Chroniker- oder Hausarztmodelle zu achten.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt