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Frage von Alfred S. •

Frage an Ulla Schmidt von Alfred S. bezüglich Gesundheit

Sehr verehrte Frau Ministerin Schmidt,

die Krampfadernverödung mit Kochsalzlösung nach Professor Linser ist eine sehr erfolgreiche und dazu eine kostengeringe Behandlungsmethode. Sie erfolgt ambulant. Nach kurzer Behandlungsdauer kann der Patient aufstehen und den Heimweg antreten. Eine Übernahme der Behandlungskosten durch die gesetzl. Krankenkassen ist meines Wissens ausgeschlossen.

Krampfadern-Operationen dagegen sind kostenintensiver und auch mit höherem Behandlungsrisiko behaftet. Die Behandlungskosten werden von den gesetzl. Krankenkassen übernommen.

Stimmt es, dass nur noch sehr wenige Ärzte in Deutschland nach Professor Linser behandeln, wenn ja, warum?

Stimmt es, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten dazu nicht erstatten, wenn ja, warum?

Stimmt es, dass an den Universitäten den Medizinstudenten die Krampfadernverödung nach Professor Linser nicht mehr vermittelt, wenn ja, warum?

Mit freundlchen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Stenglein,

in unserem Gesundheitssystem gibt der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung der medizinischen Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung vor. Der konkrete Leistungsanspruch gesetzlich Krankenversicherter hinsichtlich diagnostischer und therapeutischer Verfahren ist nicht im Einzelnen durch das Sozialgesetzbuch vorgegeben, sondern wird im Rahmen des Selbstverwaltungsprinzips vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in verbindlichen Richtlinien näher bestimmt. Der G-BA setzt sich zusammen aus Vertretern der Vertragsärzte, der Krankenhäuser und der Krankenkassen. Um die maßgeblichen Interessen von Patienten, chronisch Kranken und Behinderten in diesem Gremium zu stärken, haben deren Organisationen auf Bundesebene ein Mitberatungs- und Antragsrecht im G-BA.

Welche neuen Behandlungsmethoden im ambulanten Bereich Teil der vertragsärztlichen Versorgung werden, entscheidet das Gremium nach ausführlicher Beratung und Bewertung des aktuellen wissenschaftlichen Standes. Ihre Qualität und Wirksamkeit hat dabei dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen. Die beschlossenen Richtlinien haben anschließend den Charakter untergesetzlicher Normen, d.h. sie sind für Ärztinnen und Ärzte sowie für Patientinnen und Patienten verbindlich. Im Krankheitsfall haben Versicherte Anspruch auf die Anwendung derjenigen Behandlungsmethoden, die vom G-BA positiv beurteilt wurden. Wurde über eine Methode negativ entschieden, ist ein Leistungsanspruch grundsätzlich ausgeschlossen.

Bei den Beschlüssen des G-BA handelt es sich um Entscheidungen, die er in eigener Verantwortung trifft. Es ist die originäre Aufgabe der gemeinsamen Selbstverwaltung, die für die Methodenbewertung relevanten medizinischen und wissenschaftlichen Voraussetzungen zu beurteilen. Das Bundesministerium für Gesundheit führt zwar im Rahmen seiner Zuständigkeiten und Befugnisse die Aufsicht über den G-BA, hat aber keinen Einfluss auf die medizinischen Bewertungen dieses Gremiums.

Als Bundesgesundheitsministerin habe ich keinen unmittelbaren Einfluss auf die Entscheidungen über die Notwendigkeit der von Ihnen angesprochenen Behandlungsmethoden. Für weitere Informationen zur optimalen Therapie in Ihrem Fall, empfehle ich Ihnen, sich mit ihrem Hausarzt oder Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzten. Hier werden Sie kompetent über die für Sie geeignete Therapieform bzw. deren Finanzierung informiert.

Die konkrete Frage, wieviele Ärzte nach der von Ihnen genannten Methode behandeln, kann ich nicht beantworten. Wir verfügen nicht über derartige Daten; ggf. können Sie sich bei einer Ärztekammer informieren. Auch bezüglich Ihrer Frage hinsichtlich der detaillierten Lehrinhalte von Medizinstudenten kann ich Ihnen nicht weiterhelfen. Für die einschlägigen Curricula sind die Länder zuständig.

Die Richtlinien des G-BA finden Sie auf seiner Homepage unter www.g-ba.de .

Im Übrigen wenden Sie sich bitte bei Fragen, die Sie an mich in meiner Funktion als Bundesministerin für Gesundheit richten, direkt an das Bundesministerium für Gesundheit.

Wenn Sie uns schreiben wollen: info@bmg.bund.de

Oder rufen Sie an. Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums www.bmg.bund.de finden Sie die nach verschiedenen Themen sortierten Telefonnummern des Bürgertelefons.

Auch wenn jedes Schreiben an mich auf Abgeordnetenwatch von mir oder einer Mitarbeiterin zumindest gelesen wird, kann ich wegen der sehr großen Zahl an Briefen und E-Mails, die ich jeden Tag erhalte, nicht alle persönlich beantworten. Dafür bitte ich Sie um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt