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Frage von Silvia K. •

Frage an Ulla Schmidt von Silvia K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Schmidt!

Wie kann es sein, dass mein Mann einen Arbeitsunfall hatte und dieser von der Berufsgenossenschaft abgelehnt wird? Mein Mann ist Kraftfahrer, im Werksverkehr.
Der Unfall hat sich wie folgt zugetragen: beim Abladen der ersten Palette mit Kartonagen, hat er versucht den Hubwagen, vorne an der Gabel, ein Stück anzuheben, um in die Palette reinzufahren, da der LKW noch voll beladen und dadurch zu wenig Platz, zum drehen, vorhanden war. Dabei ist ihm im rechten Oberarm die Bicepssehne abgerissen.
Mein Mann hat den LKW noch voll abgeladen und ist so nachhause gefahren und damit sofort zum Arzt, der ihn ins Krankenhaus überwiesen hat. Der Diensthabende Oberarzt hat dabei festgestellt, dass es sich nicht um einen BG-Unfall handeln würde, da der Unfallhergang nicht für solches sprechen würde! Er hat im Bericht geschrieben, dass die Sehne "wahrscheinlich"?! ( wo gibt´s denn sowas, entweder war sie vorbelastet oder nicht. Er kann doch nicht aufgrund seiner Vermutung, einfach, durch setzten eines Kreuzes bestimmen, dass es kein BG-Unfall war!) vorbelastet war und uns erklärt, dass diese Sehne auch bei einer anderen Tätigkeit, hätte reissen können?! Hätte mein Mann nach etwas gegriffen, wäre es ganz klar ein BG-Unfall!
Wie kann es sein, dass die BG hier so Unterschiede macht und ein Arbeitsunfall nun doch kein Arbeitsunfall sein soll?
Erstmal geht es hier um die Zahlung von Krankengeld, dass von der Krankenkasse, bei 68% liegt und von der BG, bei ca. 90% und dann haben wir noch das Problem, dass eventuell Folgeschäden bleiben könnten.
Ich kann hier die Definition nicht verstehen und bitte Sie darum mich in diesem Fall aufzuklären, da Sie als Gesundheitsministerin doch wissen müssten mit welchem Mass hier gemessen wird.
Ich hoffe eine schnelle Antwort und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Silvia Krämer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Krämer,

vielen Dank für Ihre Schilderungen. Ich hoffe, Ihrem Mann geht es mittlerweile schon etwas besser. Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich in diesem Forum keine Sozialrechtsberatung im Einzelfall leisten kann. Von hier aus ist es nicht möglich, den Sachverhalt objektiv zu beurteilen.

Für eine potentielle Unterstützung durch mein Büro, würde ich Sie bitten, sich direkt mit diesem in Verbindung zu setzen.

Mit den besten Genesungswünschen für Ihren Mann verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt