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Frage von Angela S. •

Frage an Ulla Schmidt von Angela S. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Schmidt,

endlich finde ich mal den Mut meine Fragen an Sie los zu werden.Bei meinen Fragen handelt es sich um Künstliche Befruchtung.Mein Mann und ich haben einen Sohn (5 Jahre) durch eine Künstliche Befruchtung, die auch gleich beim ersten mal geklappt hat. Das Glück haben leider nicht viele Paare. Unser Sohn ist alles für uns. Deshalb können sie sich sicher vorstellen, das wir auch gern noch ein zweites Kind möchten. Leider ist dies nach Ihren Gesetzesänderungen nicht möglich,da man die Hälfte der Kosten + die Kosten der gesamten Voruntersuchungen selbst tragen muss. Nun ist es aber bei den "Normalverdienern" nicht möglich eine Summe zwischen 2500€ und 5000€ mal ebenso aufzubringen.Wir kennen Paare die deswegen sogar einen Kredit aufnehmen.Wir würden auch gern ein Kind addoptieren, aber selbst das ist nicht ganz so einfach und zieht sich meist über mehrere Jahre.Und wenn wir dann auch noch solche Sätze von Frau von der Leyen höhren wie z.B. "Wir müssen mehr Kinder in die Welt setzten" ´, können Sie sich sicherlich vorstellen wie es uns geht.Wir würden ja mehr Kinder bekommen, wenn mann uns lassen würde.Deshalb können wir es auch nicht nachvollziehen das Sie das Gesetz zur Künstlichen Befruchtung zum Nachteil vieler Paare geändert haben. Es gibt in Deutschland viele Familien die mit Ihren Kindern vollkommen überfordert sind.Es gibt Familien die ein Kind nach dem anderen bekommen und wenn sie lästig werden kommen sie weg. Es gibt in Deutschland viele Frauen die ihre Kinder in den Müll werfen,die ihre Kinder umbringen usw.Das wird aber nicht verboten, aber vielen Paaren wird eine Künstliche Befruchtung nicht gewährt. Wo ist da die Gerechtigkeit????
Deshalb möchten wir von Ihnen wissen, ob sie dieses Gesetz wieder ändern? Damit wieder mehr Paare die Chance auf eine kleine Familie haben.Wird das Addoptionsgesetz vielleicht auch geändert? Über eine Antwort Ihrerseits würden wir uns sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Familie Stange

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Familie Stange,

vielen dank für Ihren Beitrag. Ich habe großen Respekt vor den Bemühungen und Anstrengungen, die vor allem einige ungewollt kinderlose Paare und hier insbesondere die Frauen auf sich nehmen, um ihren Kinderwunsch zu verwirklichen.

Der Anspruch von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung auf Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung ist durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) mit Wirkung vom 1. Januar 2004 eingeschränkt worden. Seither werden von den Krankenkassen nur noch 3 statt 4 Versuche zur Herbeiführung einer Schwangerschaft anteilig übernommen. Zugleich gelten Altersgrenzen zwischen 25 und 40 Lebensjahren für Frauen bzw. 50 Lebensjahren bei Männern. Die Kostenübernahme durch die Krankenkassen beträgt 50 Prozent, so dass die Versicherten mit einer Eigenbeteiligung von ebenfalls 50 Prozent an den Kosten der künstlichen Befruchtung beteiligt werden. Auch vor dem Hintergrund einer ursprünglich geplanten kompletten Streichung dieser Leistung sind die beschriebenen Kürzungen insgesamt vertretbar.

Wesentlicher Grund zu dieser Entscheidung war, dass es sich bei der künstlichen Befruchtung nicht wie bei den Leistungen aus der Krankenversicherung im Allgemeinen um die Versorgung Kranker handelt. Es ist keine originäre Aufgabe der Versichertengemeinschaft, für diese Leistung aufzukommen. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine staatliche Aufgabe, die aus Steuermitteln zu finanzieren ist. Ein positives Beispiel hierfür gibt uns das Land Sachsen. Ich befürworte dieses Modell und würde es mir auch für andere Länder wünschen.

Das GMG ist im breiten Konsens vom deutschen Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden. Die dramatische wirtschaftliche Lage und Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung machte es zwingend erforderlich, auch über eigene persönliche und parteipolitische Ansichten hinweg Themenkomplexe anzugehen, die anderenfalls möglicherweise nicht zur Disposition gestanden hätten.

Hinsichtlich Ihrer Frage nach dem Adoptionsrecht, bitte ich Sie, sich mit dem zuständigen Bundesministerium der Justiz bzw. dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Verbindung zu setzen.

Darüber hinaus würde ich Sie bitten, sich bei Fragen, die Sie an mich in meiner Funktion als Bundesministerin für Gesundheit richten, direkt an das Bundesministerium für Gesundheit zu wenden.

Wenn Sie uns schreiben wollen: info@bmg.bund.de

Oder rufen Sie an. Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums http://www.bmg.bund.de finden Sie die nach verschiedenen Themen sortierten Telefonnummern des Bürgertelefons.

Auch wenn jedes Schreiben an mich auf Abgeordnetenwatch von mir oder einer Mitarbeiterin zumindest gelesen wird, kann ich wegen der sehr großen Zahl an Briefen und E-Mails, die ich jeden Tag erhalte, nicht alle persönlich beantworten. Dafür bitte ich Sie um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt