Frage an Ulla Schmidt von Andreas K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Schmidt,
die Gesundheitsreform sieht vor, dass die Krankenhäuser 3 Mrd. € zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erhalten. Somit wird der Beitragszahler entsprechend belastet, während Selbständige, Beamte etc. (mal wieder) beim Zahlen außen vor bleiben.
Wo bleibt hier der Gleichheitsgrundsatz?
Haben Sie nicht die Befürchtung, dass dieses Gesetz von vornherein verfassungswidrig ist?
Oder wollen Sie dieses erst im Klageweg vom Verfassungsgericht gesagt bekommen?
Mit freundlichem Gruß
Andreas Klenke
Sehr geehrter Herr Klenke,
jedes Schreiben an mich auf Abgeordnetenwatch wird von mir oder einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter gelesen. Die Anliegen, Fragen und Hinweise der Bürgerinnen und Bürger erreichen mich daher. Jedoch kann ich wegen der sehr großen Zahl an Briefen und E-Mails, die ich jeden Tag erhalte, nicht alle persönlich beantworten. Dafür bitte ich Sie um Verständnis.
Bei Fragen, die Sie an mich in meiner Funktion als Bundesministerin für Gesundheit richten, wenden Sie sich bitte an das Bundesministerium für Gesundheit.
Wenn Sie uns schreiben wollen: info@bmg.bund.de
Oder rufen Sie an. Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums www.bmg.bund.de finden Sie die nach verschiedenen Themen sortierten Telefonnummern des Bürgertelefons.
Detaillierte Informationen zur Gesundheitsreform, zur Begründung von Regelungen und zu deren Folgen finden Sie auf unserer Website www.die-gesundheitsreform.de.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt