Frage an Ulla Schmidt von Dr. Bruno K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Schmidt,
Seit über 20 Jahren dulden Sie als Gesundheitsministerin die verfassungsrechtlich unzulässige Benachteiligung männlicher Mitbürger bei der Hautkrebsfrüherkennung, da Männer erst ab 45 in die gesetzliche Hautkrebsfrüherkennung einsteigen dürfen, während Frauen schon ab 30 diese Leistung in Anspruch nehmen dürfen, obwohl nach dem Krebsatlas des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg Männer stärker von Hautkrebs betroffen sind als Frauen. Der Gemeinsame Ausschuss der Krankenkassen und Ärzte, die die Einstiegsaltersgrenzen dem Gesetzgeber vorschlagen, legte dar, dass diese Ungleichbehandlung keine wissenschaftlichen Hintergründe hat, also allein am Unwillen der politisch Verantwortlichen liegt. Werden Sie diese Ungleichbehandlung bei der Hautkrebsfrüherkennung bei einer Wiederwahl der SPD beibehalten?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bruno Köhler
Sehr geehrter Herr Dr. Köhler,
zunächst bin ich Bundesministerin für Gesundheit seit Januar 2001. Die Bestimmungen, welche Vorsorgeuntersuchungen von der Krankenkasse übernommen werden, werden von der Selbstverwaltung geregelt. Der Gemeinsame Bundesausschuss, ein mit Vertretern der Ärzte, Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft besetztes Gremium, in dem Patientenvertreter ein Mitspracherecht haben, bestimmt nach § 92 SGB V auch das Nähere über Art und Umfang der Krebsfrüherkennungsuntersuchungen und beschließt die zur Sicherung der ärztlichen Versorgung erforderlichen Richtlinien über die Gewähr für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Hautkrebsfrüherkennungsuntersuchung für Frauen ab dem 30. Lebensjahr und für Männer ab dem 45. Lebensjahr selbst festgelegt und nur dieser Ausschuss kann diese Festsetzung ändern. Die Politik kann und darf hier nicht tätig werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt