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Frage von Alexander Z. •

Frage an Ulla Schmidt von Alexander Z. bezüglich Gesundheit

Liebe Genossin Schmidt,

bezugnehmend auf den Beitrag "Schlechte Versorgung im Notfalldienst" ARD Sendung "Plusminus" vom 16. September d. J. möchte ich Dir folgende Fragen stellen:

1. Wie kann es sein, dass die Länder- und Bundes-KV auch nicht speizelle Notfallmediziener zum Notfalldienst heranzieht.

2. Desweiteren interessiert mich, wie es sein kann, dass in diesem Beitrag ein Angestellter der KV Niedersachsen im Gespräch es billigend in Kauf nimmt, dass Menschen durch unzureichende Notfallversorgung von nicht auf Notfälle spezialisierten Medizinern ggf. auch versterben. Dies sei möglich und traurig, jedoch sei die KV der Meinung, dass alle Mediziner eine Notfallversorgung a priori können, war seine lapidare Antwort.

3. Wieso nimmt Dein Haus zu solchen Missständen, resp. zu diesen Vorwürfen keine Stellung? Ist Dir bzw. Deinen Mitarbeitern im Ministerium diese Situation bekannt? Wie ist Deine bzw. die Haltung Deines Ministeriums dazu?

4. Welche Schritte hat Dein Ministerium eingeleitet, dass diese Form der Notfallmedizin schnellst möglich unterbunden wird? Haben die Menschen in diesem Land, die nicht ohne Grund einen Notarzt rufen, nicht auch das Recht auf bestmögliche Notfallbehandlung?

5. Wie kann es sein, dass die KVs, die per Gesetz die Notfallversorgung organisieren müssen, Ihrer Aufgabe nicht gerecht werden in dem sie nicht speziell ausgebildete Mediziner in den Notdienst verpflichten? Wenn in bestimmten Regionen dieses Landes eine notfallmedizinische Unterversorgung vorhanden ist, wäre es dann nicht Aufgabe der KVs dafür zu sorgen, dass die entsprechenden Ärzte sich nicht in Ballungsräumen ansiedeln, sondern auch in strukturschwachen Regionen?

Mit sozialistischen Grüßen,
Alexander Zschach

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Sehr geehrter Herr Zschach,

vielen Dank für die Anfrage. Die Verantwortung für die Organisation des Notdienstes in der ambulanten Versorgung liegt bei den Kassenärztlichen Vereinigungen in den jeweiligen Bundesländern. Diese haben die vertragsärztliche Versorgung sicherzustellen und den Krankenkassen und ihren Verbänden gegenüber die Gewähr dafür zu übernehmen, dass die vertragsärztliche Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht. Die Sicherstellung umfasst auch die vertragsärztliche Versorgung in den sprechstundenfreien Zeiten (Notdienst).

Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sind nach den Berufsordnungen der Länder zur Teilnahme am Notdienst verpflichtet. Sie haben an entsprechenden Fortbildungen teilzunehmen.

Der auf Landesebene zu organisierende Notdienst muss die Versorgung der Versicherten außerhalb der Sprechstundenzeiten sicherstellen.

Von hier aus können wir auf einzelne Organisationsakte der Kassenärztlichen Vereinigung in den Ländern nicht einwirken. Es ist Aufgabe der jeweiligen Landesaufsichtsbehörden die ihrer Aufsicht unterliegenden Kassenärztlichen Vereinigungen und Ärztekammern auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen und ggf. die notwendigen aufsichtsrechtlichen Schritte zur Behebung der Rechtsverstöße zu veranlassen.

Die Organisation des Notfalldienstes kann, insbesondere dann, wenn nicht in ausreichendem Umfang Ärzte in einer Region zur Verfügung stehen, tatsächlich schwierig sein. Deswegen haben wir auf Bundesebene zur Abmilderung von Versorgungsengpässen in jüngster Vergangenheit eine Vielzahl von Maßnahmen beschlossen. So wurden in dem am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Vertragsarztrechtsänderungsgesetz und in dem seit dem 1. April 2007 geltenden GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz nicht nur die bereits bestehenden Sicherstellungsinstrumente ergänzt. Auch die in den genannten Gesetzen vorgesehene Flexi­bilisierung des Vertragsarztrechts (z.B. die Verbesserung der Anstellungsmöglichkeiten für Ärzte, die Erleichterung der Gründung einer Zweigpraxis, die Möglichkeit einer gleich­zeitigen Tätigkeit in einem Krankenhaus und in der vertragsärztlichen Versorgung) wird zu einer besseren Versorgungssitua­tion führen.

Zudem beinhaltet auch die Reform des vertragsärztlichen Vergütungssystems verschiedene Regelungen, um die Perspektiven ländlicher Regionen in der vertragsärztlichen Versorgung gezielt zu verbessern. So ist ab dem Jahr 2010 die Steuerung des ärztlichen Niederlassungsverhaltens über Preisanreize vorgesehen: Da Ärzte in unterversorgten Gebieten künftig höhere Vergütungen erhalten, haben sie einen Anreiz, sich dort niederzu­lassen; umgekehrt sinkt der Anreiz, sich in überversorgten Gebieten niederzulassen, da die Ärzte dort niedrigere Vergütungen als im Regelfall erhalten. Diese Preisdifferenzierung kommt den Ärzten und Versicherten in den von Unterversorgung betroffenen Gebieten besonders zu Gute und wird dazu beitragen, die heute regional bestehenden Versorgungsengpässe abzubauen.

Für die Jahre 2007 bis einschließlich 2009 stellt eine Übergangsregelung sicher, dass be­reits jetzt mit der Zahlung von sogenannten Sicherstellungszuschlägen an Vertragsärzte sinnvolle finanzielle Maßnahmen zum Abbau von regionalen Versorgungsengässen getroffen werden können.

Im Übrigen wenden Sie sich bitte bei Fragen, die Sie an mich in meiner Funktion als Bundesministerin für Gesundheit richten, direkt an das Bundesministerium für Gesundheit.

Wenn Sie uns schreiben wollen: info@bmg.bund.de

Oder rufen Sie an. Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums http://www.bmg.bund.de/ finden Sie die nach verschiedenen Themen sortierten Telefonnummern des Bürgertelefons.

Auch wenn jedes Schreiben an mich auf Abgeordnetenwatch von mir oder einer Mitarbeiterin zumindest gelesen wird, kann ich wegen der sehr großen Zahl an Briefen und E-Mails, die ich jeden Tag erhalte, nicht alle persönlich beantworten. Dafür bitte ich Sie um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt