Frage an Ulla Schmidt von Hans-Ulrich B. bezüglich Gesundheit
Liebe Frau Schmidt,
gemäß Rettungsdienstgesetz M-V haben der Landkreis OVP und die Landesverbände der Sozialleistungsträger M-V, für die Inanspruchnahme von Leistungen des öffentlichen Rettungsdienstes im Jahr 2008 nachstehend aufgeführte Benutzungsentgelte vertraglich vereinbart.
01.01.- 30.04.08
Rettungsmittel Benutzungsentgelt
Krankentransportwagen (KTW) 112,00 €
Rettungstransportwagen (RTW) 558,00 €
Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) 307,00 €
Notarztwagen (NAW) 710,00 €
01.05.- 31.12.08
Rettungsmittel Benutzungsentgelt
Krankentransportwagen (KTW) 91,00 €
Rettungstransportwagen (RTW) 410,00 €
Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) 199,00 €
Notarztwagen (NAW) 575,00 €
zuzügl. ab dem 41. km pro km 1,00 €
Quelle: Peene-Echo
In der heutigen Zeit die von ständiger Teuerung begleitet ist, verstehe ich dieses Einverständnis des DRK, das im LK OVP den öffentlichen Rettungsdienst durchführt, mit dem Preisdiktat der Kassen nicht.
Als Konsquenz daraus (bereits geschehen) werden die bis jetzt hochqualifizierten Vollzeitkräfte im Rettungsdienst durch Geringverdiener und ehrenamtliche Helfer ausgetauscht.
Ich möchte dann nicht auf so einen Rettungsdienst in einem Notfall angewiesen sein! Was das für das "Gesundheitsland" MV bedeutet, brauche ich nicht besonders darzulegen.
Wie wollen Sie diesen Abwärtstrend stoppen?
Hans-Ulrich Böttcher
Lehrrettungsassistent ehem. DRK-OVP / Insider
Sehr geehrter Herr Böttcher,
wie Sie schon erwähnen, ist es Aufgabe des Landkreises und der Sozialversicherungsträger die Benutzungsentgelte für die Leistungen des öffentlichen Rettungsdienstes festzulegen. Das darf ich nicht kommentieren.
Ich rate Ihnen, sich an den Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises zu wenden, um vor Ort mit dem zuständigen Träger die von Ihnen befürchteten Entwicklungen gegebenenfalls zu verändern.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt