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Frage von Patrick H. •

Frage an Ulla Schmidt von Patrick H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Gesundheitsministerin Ulla Schmidt

Meine Frage betrifft die Versicherungspflicht seit 1. April 2007.

Ich bin nach meinem Auslandsstudium seit mehreren Jahren nicht krankenversichert . Ich verdiene sehr wenig als Selbstständiger/Berufsanfänger und selbst wenn ich in die Gesetzliche problemlos hätte zurückkehren können, wäre es mir nicht Möglich gewesen die hohen Beiträge zu zahlen. Ich habe bisher niemals staatliche Unterstützung in Anspruch genommen und schaffe es, meiner Familie sei Dank, mich so eben über Wasser zu halten.

Nun will/kann ich mich bei der Krankenkasse anmelden. Doch verlangt diese von mir aufgrund der Versicherungspflicht Beitragsnachzahlungen ab dem 1. April 2007 in Höhe von etwa 3000 Euro. Standardspruch der Kasse ist dabei, diese Versicherungspflicht sei in den Medien groß verbreitet worden und ich als Nichtversicherter hätte davon hören müssen. Ich lese Zeitung und informiere mich sicher überdurchschnittlich, aber ich wusste nichts davon dass ich faktisch ab dem 1. April 2007 Beiträge zahle. In dem besagten Zeitraum war ich zudem nicht erkrankt, ich stelle keinerlei nachträgliche Forderungen, und ich habe momentan keine drängenden gesundheitliche Probleme. Es geht also bei mir keinesfalls darum mir bedarfsgerecht die „Beiträge zu sparen“ wie das gerne unterstellt wird bei dieser Diskussion.

Zum einen möchte ich mich der Frage eines Vorredners anschließen: Wieso wurden die Betroffenen nicht persönlich über diesen Sachverhalt informiert? Über die Datensätze der Rentenversicherung wäre das z.B. sicher möglich gewesen.

Zum anderen hätte ich gerne gewusst ob sie hier nicht Nachbesserungsbedarf sehen? Das vorgesehene Ziel die Nichtversicherten aus der Welt zu schaffen rückt hier durch die rigide Politik der Kassen doch wieder in weite Ferne. Ging es nicht darum Nichtversicherten den Wiedereinstieg zu ermöglichen? Wie soll denn ein zahlungsschwacher Nichtversicherter mal eben 3000 Euro (plus Beiträge) aufbringen?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Heeren,

danke für Ihren Beitrag. Mir war die umfassende Versicherung derjenigen, die ihren Versicherungsschutz in der Vergangenheit verloren haben, sehr wichtig. Ich freue mich, dass Sie dies trotz persönlich schwieriger Situation grundsätzlich ebenfalls so sehen. Ihren konkreten Einzelfall kann ich von hier aus nicht beurteilen.

Grundsätzlich ist es so, dass in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung seit 1. April 2007 eine umfassende Versicherungspflicht besteht. Ebenso grundsätzlich ist es so, dass Versicherte Beiträge entrichten müssen, völlig unabhängig davon, ob sie Leistungen einer Krankenkasse in Anspruch nehmen oder nicht -- nur so funktionieren Solidargemeinschaften.

Es ist nicht vorgesehen, dass der Sozialhilfeträger ausstehende Beiträge übernimmt, so wie auch andere Schulden nicht übernommen werden. Laufende Beiträge werden jedoch bei Bedürftigkeit übernommen. Allerdings gibt es eine Härtefallregelung: Wenn der Versicherte darlegen kann, dass er sich unverschuldet zu spät bei der Krankenkasse gemeldet hat, muss diese für die Zeit seit dem Eintritt der Versicherungspflicht nachzuzahlende Beiträge angemessen ermäßigen, stunden oder erlassen. Ob dies für Sie in Betracht käme, müsste gegebenenfalls vor Ort geklärt werden.

Als Selbständiger haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, sich über eine private Krankenversicherung abzusichern. Hier besteht seit 1. Januar 2009 eine Pflicht zur Versicherung. Das heißt auch, dass private Versicherungen nun Antragssteller -- im Basistarif --nicht ablehnen dürfen sondern ohne Ansehen der Person versichern müssen. Gegebenenfalls kommen auch andere private Tarife für Sie in Frage.

Welche Sachverhalte in Ihrem Einzelfall relevant sind, kann ich ohne Kenntnis Ihrer konkreten Versichertenbiografie nicht bewerten. Zur potentiellen Unterstützung können sie sich gerne direkt an mein Büro wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt