Frage an Ulla Schmidt von Dagmar F. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Schmidt,
stimmt es, dass es in Deutschland Muslime gibt, die mehrere Ehefrauen in der Krankenkasse kostenlos mitversichert haben? Ich dachte Polygamie wäre in Deutschland verboten? Wären hier nicht Einsparmöglichkeiten vorhanden? Ich habe gelesen, dass selbst in manchen islamischen Ländern die Vielehe nicht erlaubt ist oder zumindest die erste Ehefrau um Erlaubnis gefragt werden muss? Es sollten doch für alle Bürger die gleichen Rechte in Deutschland gelten!
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Fuchs,
in Deutschland gelten für alle Bürger grundsätzlich die gleichen Rechte. Das von Ihnen angesprochene Thema -- vorrangig ein theoretisches Problem -- wurde vor einigen Jahren öffentlich debattiert. 2005 haben wir mit einem Schreiben an die Krankenkassen klar gestellt, dass die entsprechenden Vorschriften restriktiv auszulegen sind. So kann nach § 34 Abs. 1 SGB I eine nach dem Recht des jeweiligen Herkunftsstaats geschlossene Ehe nur Berücksichtigung finden, wenn sie einer Ehe im Geltungsbereich des deutschen Gesetzbuches entspricht. Hiervon sind selbstverständlich nur monogame Ehen erfasst.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt