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Frage von Monika U. •

Frage an Ulla Schmidt von Monika U. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Schmidt,

aus aktuellem Anlass muss ich doch einmal die Gelegenheit nutzen, um mich persönlich an Sie zu wenden. Was hier bezüglich der Gesundheitspolitik abgeht ist nicht mehr nachvollziehbar.

Nicht nur, dass es den Rentner in Deutschland finanziell immer schlechter geht (wenn Sie auch anderer Meinung sind, da Sie zusammen mit Ihren Kollegen die sogenannte Rentenerhöhung hervorheben, obwohl es schlicht und einfach jetzt schon eine erhebliche Rentenminderung ist, nachdem die Krankenkassen wieder die Beiträge erhöht haben), müssen die Zuzahlungen lt. opta data nach Inkrafttreten des GMG (was immer das ist) nach §§ 33 und 61 SGB V direkt vom Versicherten angefordert werden.

Können Sie mir mitteilen, weshalb man diese Zuzahlung nicht gleich dem Patienten abverlangen kann? Weshalb muss er darüber erst noch eine Rechnung bekommen, einen Zahlungsbeleg ausfüllen und dann auch noch auf die Bank maschieren?

Schließlich trifft es oft Menschen, die sich nicht mehr selbst helfen können und deshalb auf diverse Hilfsmittel angewiesen sind. Wie sollen diese das bewerkstelligen?

Mein Mann z. B. hat jetzt einen Unfall erlitten und musste Orthesen und Unterarmstützen bekommen.

Jetzt bekamen wir eine Rechnung über Zuzahlungen, obwohl mein Mann von diesen befreit ist. Wir müssen nun die Befreiungsbescheinigung hinschicken, was ein erheblicher Zeitaufwand (Fertigung einer Kopie und Fahrt zur Post) darstellt und außerdem noch Kosten verursacht.

Ich frage mich nun, wie das nun jemand händeln soll der alleinstehend ist und sich nicht fortbewegen kann??

An solchen Dingen sieht man, dass unsere Politiker völlig den Blick für die Realität verloren haben.

Auf Ihre Antwort bin ich gespannt..

Mfg
M. Ulrich

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Sehr geehrte Frau Ulrich,

Ihre unpassende Kommentierung hinsichtlich des vermeintlichen "Blickes für die Realtität" beiseite geschoben: Sie kritisieren offenbar die Handhabung einer Regelung, von der Sie nicht unerheblich profitieren -- der Halbierung der jährlichen Zuzahlungserfordernis, wenn ein Familienmitglied chronisch krank ist. Solche Härtefallregelungen sind nicht ohne jegliche Mitarbeit der Antragsteller machbar.

Im Übrigen wenden Sie sich bitte bei Fragen, die Sie an mich in meiner Funktion als Bundesministerin für Gesundheit richten, direkt an das Bundesministerium für Gesundheit.

Wenn Sie uns schreiben wollen: info@bmg.bund.de

Oder rufen Sie an. Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums http://www.bmg.bund.de finden Sie die nach verschiedenen Themen sortierten Telefonnummern des Bürgertelefons.

Auch wenn jedes Schreiben an mich auf Abgeordnetenwatch von mir oder einer Mitarbeiterin zumindest gelesen wird, kann ich wegen der sehr großen Zahl an Briefen, die mich jeden Tag erreichen, nicht alle persönlich beantworten. Dafür bitte ich Sie um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt