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Frage von Dr. med. Joachim K. •

Frage an Ulla Schmidt von Dr. med. Joachim K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Gesundheitsministerin!

3 Fragen bitte:

I) Im US-Bundesstaat Kalifornien sparten Anti-Rauch-Gesetze die gigantische Summe von 86 Milliarden Dollar (1).

Warum ergreift die Bundesregierung nicht solche erfolgreichen Maßnahmen?

II) Ich halte die gemachte Tabaksucht (2) mit jährlich 140.000 Toten (3) in Deutschland für das größte Verbrechen seit 1945.

Wie beurteilen Sie die Suchterzeugung mittels Schleichwerbung bis weit ins Kinderfernsehen (4) und undeklarierten suchterzeugenden Zusatzstoffen(2), sowie mittels Forschungsfälschung (5) und subversivem Lobbyismus?

III) Wofür ist eine Gesundheitsministerin zuständig, wenn nicht zur Vermeidung von über 10.000.000-15.000.000 chronisch Tabak-Folgen-Erkrankter (6)?

Mit (ohn?)mächtiger Wut
Dr. med. Joachim Kamp
Hausarzt / Hospizarzt

(1) http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_allgemeinmedizin_praevention_rauchen_121976061893.htm
(2) Prof. Michael Adams: "Das Geschäft mit dem Tod" Zweitausendeins
(3) Deutsche Krebshilfe; DKFZ; BZgA ...
(4) Bätzing-Studie: Tabak im Film
(5) "Vom Teufel bezahlt ..." 3/07 Deutsches Ärztblatt
(6) eigene Schätzung/Hochrechnung

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dr. Kamp,

vielen Dank für Ihre Anmerkungen. Wenn es um die Bekämpfung des Rauchens geht, haben Sie mich stets an Ihrer Seite. Die Folgen dieser Sucht sind zu gravierend, als das man den Kampf dagegen vernachlässigen könnte.

Ich habe mich innerhalb der Bundesregierung bereits für eine Vielzahl von Maßnahmen stark gemacht. Beispielhaft möchte ich hier nur das Nichtraucherschutzgesetz nennen. Am 1. September 2007 ist das Bundesgesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in Kraft getreten. Der Bund hat darin den Nichtraucherschutz für die Bereiche geregelt, für die er nach dem Grundgesetz zuständig ist. Zu den öffentlichen Einrichtungen, die von dem grundsätzlichen Rauchverbot betroffen sind, gehören Behörden, Dienststellen, Gerichte und sonstige öffentliche Einrichtungen des Bundes sowie bundesunmittelbare Körperschaften, Anstalten und Stiftungen. Auch Bundestag, Bundesrat, Bundespräsidialamt und Bundesverfassungsgericht sind vom Nichtraucherschutzgesetz erfasst. Das grundsätzliche Rauchverbot im Personenverkehr betrifft außerdem alle öffentlichen Verkehrsmittel wie Busse, Bahnen, aber auch Taxen.

Die Verringerung des Tabakkonsums und ein möglichst umfassender Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens sind vordringliche gesundheitspolitische Ziele, die von der Bundesregierung mit aufeinander abgestimmten präventiven, gesetzlichen und strukturellen Maßnahmen verfolgt werden. Dazu gehören Preiserhöhungen sowie Abgabeverbote von Zigaretten an Kinder und Jugendliche, Präventionskampagnen, Werbeeinschränkungen und der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz.

Ich kann Ihnen versichern, dass ich mich auch in Zukunft weiter aktiv gegen die Nikotinsucht einsetzen werde.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt