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Frage von Margot H. •

Frage an Ulla Schmidt von Margot H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Schmidt,

Im Jahre 1998 habe ich meine Berufstätigkeit für die Pflege meiner Schwiegermutter aufgegeben und diese ohne fremde Hilfe bis zu ihrem Tode im Juli 2008 durchgeführt. Während dieser Zeit erhielt ich Unterstützung durch Mitarbeiter der Pflegekasse, die mir die schwerer werdende Aufgabe durch Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln erleichterten. Leider wurde nie über die Frage gesprochen, was wird nach Beendigung der Pflegetätigkeit sein?
Also stelle ich die Frage an Sie. Hat der Gesetzgeber diesen Fall in der Pflegeversicherung berücksichtigt?
Wenn etwa 85% der pflegebedürftigen Menschen durch Angehörige zu Hause gepflegt werden, gibt es schon einen Handlungsbedarf!

Sofort meldete ich mich bei der Agentur für Arbeit, weil ich ja nun wieder einer beruflichen Tätigkeit nachgehen kann. Dort musste ich erfahren, dass weder eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung gezahlt wird, noch dort etwas für mich getan werden kann. Wenn ich freiwillige Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hätte, wäre die Situation anders. Leider hatte ich darüber keine Informationen, auch nicht von der Pflegeversicherung. Noch schlimmer, die zuständige Mitarbeiterin hat davon auch noch nie etwas gehört. Warum gibt es keine Übergangsfristen wie beispielsweise bei jungen Müttern, die aus dem Kinderjahr wieder ins Berufsleben zurückkehren möchten?
Ist das nun Zufall oder eine weitere Situation um den Sozialstaat weiter abzubauen?

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Margot Heinke

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