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Frage von Kordula S. •

Frage an Ulla Schmidt von Kordula S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Schmidt,
auch gestern war wieder zu hören: was medizinisch notwendig ist, wird bezahlt.
Ein Reha-Antrag - die Antragstellerin im Moment noch 100 % arbeitsunfähig- wir abgelehnt, Verletzungen sind nicht so erheblich, dass sie zur Erwerbsminderung führen.
Die Antragstellerin ist im Moment im Heim untergebracht, da sie aufgrund der Schwere der Verletzungen nicht zu Hause gepflegt werden kann.

Warum kann in solch klaren Fällen ein derartige Entscheidung fallen, wo doch das medizinisch notwendige bezahlt wird?

Viele Grüße
Kordula Sukale

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Sukale,

wenn ich Ihre Frage richtig verstehe, geht es um die Leistungsgewährung einer Rehabilitationsmaßnahme für eine Bekannte von Ihnen. Dieser wünsche ich zunächst gute Besserung.

Grundsätzlich werden durch die gesetzliche Krankenversicherung, so sie zuständig ist, medizinisch erforderliche und sinnvolle Rehabilitationsmaßnahmen selbstverständlich erstattet. Seit der letzten Gesundheitsreform im Übrigen sogar als sogenannte Pflichtleistungen der Krankenkassen, was mir ein persönliches Anliegen war.

Leider ist es mir nicht möglich, Ihren konkreten Fall ohne weitergehende Informationen zu beurteilen. So ist zum Beispiel unklar, ob es hierbei um eine Leistung der Kranken- oder Rentenversicherung geht. Zur Klärung des konkreten Sachverhalts und zur eventuellen Unterstützung bitte ich Sie, sich direkt an mein Büro zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt