Frage an Ulla Schmidt von Georg H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Schmidt,
ich finde es gut das Sie mir nach der Zeit mal antworten auf meine Frage. Ich möchte noch hinzufügen bzw. auch fragen ob es denn Gerechtfertigt ist das sich die GKV Beiträge holt von mehreren Monaten wo ich nachweißlich nicht versichert war.
Ich habe eine Mitgliedsbescheinigung von GKV wo drin steht das ich bis Ende Mai 2007 bei Ihnen Mitglied war und dieses ist ausgestellt wurden im Januar 2008. Es wurde sogar noch telefonisch zu mir gesagt weil ich mal nachgefragt hatte, ob ich wieder angemeldet sei. Da die GKV wieder Geldleistungen bekam darauf hin, wurde mir nur gesagt ich sei noch nicht angemeldet und wenn ich zum Arzt gehen würde, würden Sie mir die Arzt Rechnung schicken.
Das sagt doch alles aus die Reform funktioniert offensichtlich nicht richtig. Hier sucht sich doch jeder nur seine Vorteile heraus die GKV will nur Ihr Geld haben und ich war nicht versichert. Dies ist also eine Gesundheitsreform ich würde eher noch dazu neigen und sagen das ist eine Reform die der GKV erlaubt sich Geld vom Kunden zu nehmen für eine Zeit wo man nicht versichert war. Was soll das denn?
Mir wird die Pflicht aufgebrummt Geld zu bezahlen wofür für nix rein garnix nicht versichert oder sonst was!!!! Ich konnte in der Zeit keinen Arzt aufsuchen weil mir die GKV im Stich gelassen hat. Hat das was mit Gesundheitsreform zu tun insbesondere im diesem geschilderten Fall?
MFG
Sehr geehrter Herr Huppertz,
wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, hat der Gesetzgeber mit der Gesundheitsreform 2007 unter anderem das Ziel verfolgt, dass alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland über eine angemessene Absicherung im Krankheitsfall verfügen. Mir war und ist das Thema ein persönliches Anliegen und nach meiner Überzeugung ist der umfassende Versicherungsschutz für alle Bürgerinnen und Bürger einer der historischen Meilensteine in der Weiterentwicklung der Krankenversicherung, die mit der letzten Gesundheitsreform eingeführt wurden. Personen ohne Absicherung im Krankheitsfall, die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren, sind seit 1. April 2007 wieder in den Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einbezogen.
Wie ich ebenfalls bereits skizziert habe, gibt es eine Regelung für den Fall, dass Sie sich unverschuldet zu spät bei der Krankenkasse gemeldet haben. Dann muss Ihre Krankenkasse für die Zeit, die eigentlich offenen Beiträge angemessen ermäßigen, stunden oder erlassen.
Ohne weitergehende Informationen ist von hier aus eine Bewertung unmöglich. Zur Klärung, ob die genannte Härtefallregelung für Sie in Betracht kommen kann bzw. zur persönlichen Unterstützung, bitte ich Sie, sich z.B. an die Beratungsstelle eines Wohlfahrtsverbands vor Ort zu wenden. Zur genaueren Einschätzung der Sachlage meinerseits können Sie sich auch mit konkreteren Hintergrundinformationen an mein Büro wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt